Baum- / Heckenschnitte

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Gehölze / Hecken / Gebüsche / Efeubewuchs nicht gerodet werden. Dies dient dem Schutz der Tierwelt. Es ist lediglich erlaubt, den Zuwachs aus der jeweiligen Vegetationsperiode zu entfernen (jährlicher Pflegeschnitt).

Auch außerhalb dieser Zeit ist beim Zurückschneiden von Gehölzen außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorab zu klären, ob die Gehölze durch Festsetzungen in Landschaftsplänen geschützt sind. Die Entfernung von "geschützten Landschaftsbestandteilen" ist nämlich ganzjährig verboten. Geschützt sind außerdem auch die mit öffentlichen Mitteln angelegten Hecken, Bäume oder Obstwiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Viersen, Unter Landschaftsbehörde, www.kreis-viersen.de.

Siehe hierzu auch unsere Informationen zum Thema / zur Dienstleistung "Baumschutz"

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Weitere Informationen: www.ct.de