Baurecht

Beim Bauen sowie bei der Nutzung von Gebäuden und Grundstücken sind die Vorschriften des deutschen öffentlichen Baurechts  einzuhalten. Diese sind zahlreich und auch umfangreich und manchmal für Laien auch nur schwer verständlich, weshalb immer eine Bauberatung im zuständigen Fachbereich empfehlenswert ist. Dies gilt insbesondere vor der konkreten Planung eines Bauprojektes.

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in

  • Bauplanungsrecht,
  • Bauordnungsrecht und
  • Baunebenrecht.

Bauplanungsrecht:

Das Bauplanungsrecht regelt, wo und was gebaut werden darf und wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Wichtige Rechtsgrundlagen sind

Die Form- und Verfahrensvorschriften für die Bebauungspläne sind im Baugesetzbuch enthalten.

Die maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie von Grundstücksnutzungen sind §§29 bis 35 BauGB.

Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Nettetal zum Beispiel für neue Wohnbaugebiete und neue Gewerbegebiete aufgestellt und als Satzung beschlossen.

Sie enthalten als rechtsverbindliche Ortssatzungen zeichnerische und textliche Festsetzungen über die bauliche und sonstige Nutzung der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Diese Festsetzungen basieren auf der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bauordnungsrecht:

Das Bauordnungsrecht regelt konkret, wie gebaut werden darf. Dabei geht es zum Beispeil um die Abständen zu Grundstücksgrenzen und die Brandschutzerfordernisse.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sowie verschiedene Spezial-Verordnungen unter anderem für besondere (größere) Bauvorhaben, z. B. die SBauVO

Die Landesbauordnung enthält auch alle Formvorschriften über Genehmigungserfordernisse, Genehmigungsverfahren und die am Bau Beteiligten.

Baunebenrecht:

Hierzu zählen Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, die beim Bauen und bei der Grundstücksnutzung ebenfalls zu beachten sind:

  • Denkmalschutzrecht:
    Bauen in oder an einem Denkmal sowie in näherer Umgebung eines Denkmals.
  • Naturschutzrecht und Landschaftsrecht:
    Bauen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Bauen in der Umgebung von Naturdenkmalen, Baumschutz.
  • Wasserrecht
    Bauen in Wasserschutzgebieten, Einleiten von Regenwasser in Gewässer und ins Grundwasser.
  • Straßenrecht:
    Bauen in der Nähe von Autobahnen sowie an Bundesstraßen und an Landesstraßen.
  • Eisenbahnrecht:
    Bauen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen.
  • Umweltschutzrecht:
    Bauen und Nutzen von Industrie- oder Gewerbebetrieben und Landwirtschaftlichen Betrieben mit Lärm-, Staub- und Geruchsentwicklung.

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