Bauüberwachungen (Baukontrollen)

Baustellen werden überwacht, um zu überprüfen, dass

  • entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
  • keine bauaufsichtlich relevanten Gefahrentatbestände vorliegen.

Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.

Rechtsgrundlage für solche Bauüberwachungen ist  § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).

Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig.

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