Baustellen werden überwacht, um zu überprüfen, dass
- entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
- keine bauaufsichtlich relevanten Gefahrentatbestände vorliegen.
Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.
Rechtsgrundlage für solche Bauüberwachungen ist § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).
Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig.