SEPA-Lastschrifteinzug
Wir möchten ausdrücklich auf die Vorzüge des SEPA-Lastschriftverfahrens hinweisen, mit denen die Stadt Nettetal laufende Aufwendungen (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge usw.) von Ihrem Konto abbuchen kann. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist bequem, da es Ihnen den Aufwand manueller Überweisungen erspart.
Durch Ihre Erlaubnis, die Aufwendungen fristgerecht von Ihrem Konto abbuchen zu können, werden kostenpflichtige Mahnungen bei zu spät geleisteten Zahlungen verhindert. Sie als unser Kunde können erteilte Lastschriftmandate bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen. Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von Ihrer Bank erstatten lassen.
Bankverbindungen
Stadt Nettetal
- Sparkasse Krefeld, IBAN: DE72 3205 0000 0036 3002 26, SWIFT-BIC: SPKRDE33XXX
- Volksbank Krefeld eG, IBAN: DE60 3206 0362 2100 1850 19, SWIFT-BIC: GEN0DED1HTK
Gemeinde Grefrath
- Sparkasse Krefeld, IBAN: DE35 3205 0000 0006 0010 02, SWIFT-BIC: SPKRDE33XXX
- Volksbank Kempen-Grefrath, IBAN: DE31 3206 1414 1001 2300 14, SWIFT-BIC: GEN0DED1KMP
E-Payment
Die Stadt Nettetal bietet für einzelne Dienstleistungen auch die Möglichkeit an, online zu bezahlen (E-Payment). Hier werden folgende Bezahlmöglichkeiten angeboten:
- paypal
- Giropay
- Kreditkarte
- paydirekt
Elektronischer Rechnungsempfang
Die Stadt Nettetal unterstützt die Nutzung von elektronischen Rechnungen. Unter sogenannten E-Rechnungen sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen zu verstehen. Dies spart nicht nur dem Rechnungsersteller Porto und Zeit, sondern ebenfalls dem Rechnungsempfänger Aufwand und Zeit für die Erfassung und weitere Bearbeitung. Das Land Nordrhein-Westfahlen hat mit Weberfassung E-Rechnung ein zentrales Eingangsportal für die Entgegennahme von E-Rechnungen in Betrieb genommen, an das sich auch die Stadt Nettetal angeschlossen hat.
Für die korrekte Übermittlung ist die Leitweg-ID der Stadt Nettetal 051660016016-31001-91 anzugeben. E-Rechnungen müssen dem Datenaustauschstandard XRechnung in der aktuellen Version bzw. der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entsprechen. Eine ZUGFeRD Rechnung wird angenommen, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD 2.1.1 Standards entspricht. Weitergehende Informationen über das Eingangsportal und die Erstellung und Einreichung von elektronischen Rechnungen erhalten Sie unter:
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller
Sollten Sie noch nicht in der Lage sein elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden, können Sie Ihre Rechnungen hilfsweise auch gerne im PDF-Format an rechnung@nettetal.de senden. Bitte für jede Rechnung eine separate E-Mail verschicken.