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Bundesmeldegesetz
Neues Meldegesetz tritt in Kraft
Presse-Information Nr. 308 / 2015
Nettetal (22. Oktober 2015)
Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und damit zugleich neue Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes sind hier zum Download für Sie bereitgestellt.