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FAQ - Nettetal
Das Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19) ist auch in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden.
Die Infektionsketten werden durch das Gesundheitsamt des Kreises geprüft und eventuell betroffene Personen werden angeschrieben.
Die Infoseite des Impfzentrums des Kreises Viersen finden Sie hier: www.kreis-viersen.de/impfzentrum
Die Infoseite der Testzentren des Kreises Viersen finden Sie hier: www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/corona-schnelltests/
Informationen zu kostenlosen Schnelltest im Kreis Viersen gibt es hier: www.kreis-viersen.de/buergertestung
Unter Corona Schnelltest weiter unten finden Sie alle Testzentren in Nettetal.
Anfragen zu bevorzugten Impfungen sind bitte direkt an folgende Email-Adresse zu richten: backoffice.impfzentrum@kreis-viersen.de. Von dort erfolgt die weitere Bearbeitung und Kontaktaufnahme mit den Betroffenen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen den folgenden Seiten, auf denen auch Antworten zu regelmäßig auftauchenden Fragen zum Coronavirus beantwortet sind. Bitte klicken Sie einfach auf die für Sie relevante Frage, um die Antwort darauf angezeigt zu bekommen. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig den aktuellen Stand zu einer Frage.
Aktueller Stand
Die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchutzVerordnung NRW finden Sie hier.
Um den Infektionsschutz sicherzustellen und eine Akzeptanz der landesweiten Regelungen zu erreichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zur Sanktionierung von Verstößen den folgenden Bußgeldkatalog entwickelt.
Corona Schnelltests
Informationen zu Corona Schnelltests in Nettetal finden Sie hier.
Unser Rathaus
Ist das Rathaus geöffnet?
Das Rathaus ist für persönliche Termine wieder geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch des Rathauses einen Termin zu vereinbaren und es wird der 3G Nachweis kontrolliert.
Alle Dienststellen der kommunalen Verwaltungen im Kreis Viersen sind ab sofort nur noch mit 3G-Nachweis zu betreten. Das trifft auf das Kreishaus, die Rathäuser sowie deren Außenstellen zu. Der Nachweis wird an den jeweiligen Eingängen kontrolliert. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Termine können telefonisch oder per E-Mail direkt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart werden. Die Verwaltung bittet darum, persönliche Termine auf das notwendige Maß zu beschränken und weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail sowie elektronische Angebote hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Angemeldete Eheschließungen werden unter Einhaltung der üblichen Schutzmaßnahmen weiterhin durchgeführt.
Unsere Mitarbeiter können Sie unter der allgemeinen Durchwahl 0 21 53 / 898-0 erreichen
Kann ich Mitarbeiter telefonisch erreichen?
Unsere Mitarbeiter können Sie unter der allgemeinen Durchwahl 0 21 53 / 898-0 erreichen.
Was geschieht mit Stellenausschreibungen?
Veröffentlichte Stellenausschreibungen und darin genannte Termine werden eingehalten. Auch in dieser Zeit erhalten wir Ihre Bewerbung gerne in elektronischer Form, bitte senden Sie diese an
Bei eventuellen Vorstellungsgespräche treten wir vorher mit Ihnen per Mail oder Telefon in Kontakt.
Werden Praktika angeboten?
In der derzeitigen Situation ist es uns leider nicht möglich, Praktikantinnen und Praktikanten zu beschäftigen. Auch die Vereinbarung neuer Praktika ist zurzeit nicht möglich.
Bürgerservice (allg. Dienstleistungen, Meldeangelegenheiten und Personenstandswesen)
Der Bürgerservice im Rathaus steht mit zurzeit mit folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- montags - donnerstags: 8 - 16.30 Uhr
- freitags: 8 - 12 Uhr
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Kann ich mich im Moment an-, ab- und ummelden?
Der Bürgerservice ist zur Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Ein Nachweis über die Dringlichkeit der Angelegenheit ist hierbei vorzulegen.
Der Bürgerservice weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon (02153/898-0) oder E-Mail (buergerservice@nettetal.de) hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Kann ich im Moment Ausweis- bzw. Passdokumente beantragen bzw. verlängern?
Der Bürgerservice ist zur Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Ein Nachweis über die Dringlichkeit der Angelegenheit ist hierbei vorzulegen.
Der Bürgerservice weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon (02153/898-0) oder E-Mail (buergerservice@nettetal.de) hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Wie kann ich im Moment ein Führungszeugnis bzw. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen?
Der Bürgerservice ist zur Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Ein Nachweis über die Dringlichkeit der Angelegenheit ist hierbei vorzulegen.
Der Bürgerservice weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon (02153/898-0) oder E-Mail (buergerservice@nettetal.de) hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Kann ich mir im Moment eine Meldebescheinigung bzw. eine Lebensbescheinigung ausstellen lassen?
Der Bürgerservice ist zur Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Ein Nachweis über die Dringlichkeit der Angelegenheit ist hierbei vorzulegen.
Der Bürgerservice weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon (02153/898-0) oder E-Mail (buergerservice@nettetal.de) hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Besteht im Moment die Möglichkeit, meinen Schwerbehindertenausweis verlängern bzw. eine Parkerleichterung ausstellen zu lassen?
Der Bürgerservice ist zur Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet. Es ist jedoch zwingend erforderlich, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Ein Nachweis über die Dringlichkeit der Angelegenheit ist hierbei vorzulegen.
Der Bürgerservice weist auf alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon (02153/898-0) oder E-Mail (buergerservice@nettetal.de) hin.
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Datum und Dauer des Aufenthaltes werden ebenso wie Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung erfasst.
Standesamt/Sterbefälle:
Können Personenstandsurkunden weiterhin angefordert werden?
Personenstandsurkunden können postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
- Postanschrift:
Stadt Nettetal
Personenstandswesen
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal - E-Mail an das Standesamt.
Finden schon geplante Eheschließungen statt?
Ab dem 16. Dezember 2020 werden angemeldete Eheschließungen unter Einhaltung der üblichen Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Dabei variiert die zugelassene Personenzahl je nach Trauort.
Im Trauzimmer ist mit der Standesbeamtin und dem Brautpaar insgesamt 4 weitere Person zugelassen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.
In Haus Bey sind mit der Standesbeamtin insgesamt 7 weitere Personen zugelassen, wobei die o.g. Regelungen bzgl. der Kinder auch hier gilt.
Das Haus Bey bietet Outdoor-Trauungen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Haus Bey unter 02153-9108790.
Das Standesamt ist verpflichtet, alle bei einer Trauung anwesenden Personen mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie den Zeitraum des Aufenthalts schriftlich zu erfassen und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren. Aus diesem Grunde senden Sie bitte vorher eine Gästeliste, die die o.g. Angaben enthält.
Können Sterbefälle beurkundet werden?
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den Rufnummer 898-3405, -3401, und 1707 können Termine zur Beurkundung von Sterbefällen während der normalen Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr erfolgen.
Urkundenbestellungen:
Urkundenbestellungen senden Sie bitte per Mail an standesamt@nettetal.de samt Scan Ihres Ausweises mit Vorder- und Rückseite und Angabe der gewünschten Urkunden. Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung samt Bankverbindung. Nach Eingang des Geldes bei der Stadtkasse werden Ihnen die gewünschten Urkunden nach Hause geschickt.
Verfügen Sie nicht über diese Möglichkeit, können Sie die Urkunden per Brief an die Postadresse des Standesamtes:
Stadt Nettetal, Standesamt, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal,
samt Kopie Ihres Ausweises und 10 Euro pro Urkunde beantragen. Postalisch werden die bestellten Urkunden an die gewünschte Adresse geschickt.
Für alle anderen, wirklich nur dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Friedhöfe
Bleiben die städtischen Friedhöfe weiterhin für Besucher geöffnet?
Die Friedhöfe bleiben weiterhin für Besucher geöffnet.
Das Tragen einer Maske wird empfohlen, ist bei einem reinen Friedhofsbesuch jedoch nicht verpflichtend.
Wie laufen Bestattungen in der jetzigen Situation ab?
Bestattungen sind derzeit ohne eine Beschränkung der Personenzahl zulässig. Es gilt keine Maskenpflicht im Freien.
Sind die Räumlichkeiten auf dem Friedhof (Kapelle, Sanitäranlagen etc.) geöffnet?
Die Friedhofskapellen (Kapellen und Aufbahrungsräume) sind geöffnet und im normalen Ausmaß bestuhlt, Stehplätze sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei einer Trauerfeierlichkeit in einer Friedhofskapelle gilt grundsätzlich Maskenpflicht.
Der Zugang wird nur unter Vorlage eines 3G-Nachweises (Geimpft, Getestet, Genesen) sowie des Personalausweises gestattet.
Die Sanitäranlagen stehen den BesucherInnen zur Verfügung.
Senioren, Wohnen und Soziales
In Zeiten der Corona-Pandemie ist das Sozialamt wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten darum bevorzugt Kontakt per Telefon, Post oder E-Mail aufzunehmen.
Persönliche Besuche sind weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gerne nutzen Sie unsere Online Terminvergabe
Grundsicherung und Sozialhilfe
Ich kann meinen Lebensunterhalt nicht sichern. Wo bekomme ich Hilfe?
Je nachdem wie alt Sie sind und welche Lebensumstände vorliegen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Nettetal oder das Jobcenter.
Das Sozialamt ist zuständig für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und für die Grund-sicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII). Zu den Leistungen gehören insbesondere Regelsatz, Kosten der Unterkunft, eventuelle Mehrbedarfe, Leistungen für einmalige Bedarfe, Darlehen, Übernahme von Beerdigungskosten.
- Telefonische Erreichbarkeit unter den bekannten Telefonnummern
- Buchstabe A – Go 02153 / 898 5012 Herr van de Reydt
- Buchstabe Gp – M 02153 / 898 5031 Frau Genings
- Buchstabe N – R, Sch 02153 / 898 5007 Frau Gommans
- Buchstabe S – Z 02153 / 898 5013 Frau Joppen
Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden
E-Mail: sozialamt@nettetal.de
Ich habe zu wenig Geld erhalten. Wie kann das sein?
Es gibt verschiedene mögliche Gründe für eine geringere Auszahlung.
- Rentenerhöhung
- Geringere Kosten für die Unterkunft
- Guthaben aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Umsetzung eines Kostensenkungsverfahrens
- Änderung in den häuslichen Verhältnissen (z.B. Zuzug von einer weiteren Person)
- Aufnahme Nebentätigkeit
Ich bekomme ab 01.05.2020 Altersrente. Wer überbrückt bis zur ersten Rentenzahlung Ende Mai?
Mit einem Darlehen kann das Sozialamt diesen Monat überbrücken. Je nach Höhe der Rente kann ab 01.06.2020 ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen.
Ich bekomme ab 01.05.2020 Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Wer überbrückt bis zur ersten Rentenzahlung?
Den Monat bis zur Auszahlung der Rente überbrückt das Jobcenter. Je nach Höhe der Rente kann ab 01.06.2020 ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen.
Ich bin krank und erhalte kein Krankengeld mehr. Wer hilft mir jetzt weiter?
Solange keine Entscheidung vom Rententräger über eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, ist das Jobcenter in Kaldenkirchen für die Leistungserbringung zuständig, auch wenn sie im Moment krankgeschrieben sind.
Wo stelle ich einen Antrag für die stationäre Pflege (Altenheim)?
Zuständig ist das Sozialamt beim Kreis Viersen.
Wo stelle ich einen Antrag für die ambulante Pflege?
Der Antrag ist bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Sofern ein Fehlbetrag bei der Finanzierung verbleibt, kann die Differenz beim Sozialamt der Stadt Nettetal beantragt wer-den.
Mein Vater ist verstorben. Ich kann für die Kosten nicht aufkommen.
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Sozialamt, wenn die Person in Nettetal verstorben ist oder hier Leistungen nach dem SGB XII erhalten hat. Sprechen Sie bitte sofort mit Ihrem Bestatter, er kennt die Voraussetzungen und wird Sie beraten. Ihr Anruf beim Sozialamt gilt als Antragstellung, gemeinsam wird geklärt, welche Unterlagen erforderlich sind, um möglicherweise die Kosten der Beisetzung zu übernehmen.
Rente
Ich möchte einen Rentenantrag stellen und habe auch noch Fragen zum Thema Rente. An wen kann ich mich wenden?
- Sie erreichen die Kolleginnen unter den bekannten Telefonnummern
- 02153 / 898 5010 Frau Ploenes
- 02153 / 898 5011 Frau Puschmann
Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden
E-Mail: rentenamt@nettetal.de
Wohngeld & Wohnberechtigungsschein
Wie erreiche ich die Wohngeldstelle?
- Telefonische Erreichbarkeit unter den bekannten Telefonnummern
- 02153 / 898 5005 Frau Buttermann
- 02153 / 898 5024 Frau Hudala
- 02153 / 898 5004 Frau Nies
Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden
E-Mail: wohngeld@nettetal.de
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind als auch als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.
Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?
Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung von Eigentümerinnen und Eigentümern.
Ich beziehe Leistungen vom Job Center oder der Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen, kann ich Wohngeld beantragen?
Nein, Empfänger von diesen Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Werden Heizkosten berücksichtigt?
Nein, die Berechnung orientiert sich an der Bruttokaltmiete.
Warum bleiben Stromkosten außen vor?
Stromkosten sind in der Systematik des Wohngeldes keine Wohnkosten; auch in der Grundsicherung sind sie Bestandteil des Regelbedarfs und nicht der Unterkunftskosten.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS), bestätigt, dass man ein geringes Einkommen hat und somit das Recht hat, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
Wie teuer ist ein WBS?
15,00 € für Berufstätige, Rentner, etc.
10,00 € für Bürger im SGB II Leistungsbezug (Job Center und Grundsicherung)
Ich wohne nicht in Nettetal kann ich hier einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Wenn Sie innerhalb von NRW wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzkommune. Sollten Sie nicht innerhalb von NRW wohnen, können wir hier einen Wohnberechtigungsschein erstellen. => Vorlage aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzkommune erforderlich.
Seniorenberatung und Pflegestützpunkt
Ich bin schon älter oder pflegebedürftig und brauche gerade jetzt Unterstützung bei Einkäufen oder anderen Dingen des alltäglichen Lebens. Ich kann mich nicht selber versorgen. Wo bekomme ich Hilfe?
Wir werden gemeinsam eine individuelle Lösung finden. Für den Fachbereich Seniorenberatung und Pflegestützpunkt stehen Ihnen zur Verfügung:
- 02153/898-5025 Frau Janssen
- 02153/898-5028 Frau Peters
- 02153/898-5032 Frau Klerckx
- 02153/898-5026 Herr Fortmann
Wir kümmern uns darum, Ihre Versorgung sicherzustellen.
Kann ich noch mit anderen älteren Menschen zusammenkommen oder sind alle Veranstaltungen und Treffpunkte abgesagt und geschlossen?
Alle Veranstaltungen sind abgesagt und auch die Generationentreffs in der Stadt Nettetal sind geschlossen. Dies betrifft folgende Treffs:
- Schaag, Kindter Eck, Kindter Straße
- Leuth, Neyenhof
- Breyell, St. Lambertus, Haagstraße
- Kaldenkirchen, Haus Sonnenschein, Friedrichsstraße
- Hinsbeck, Parkstübchen Parkstraße
- Lobberich, Doerkesstuben, An St. Sebastian
Auch die Angebote des ZWAR-Netzwerkes finden nicht statt. Bitte bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zur Seniorenberatung auf, wenn Sie einen Ansprechpartner benötigen.
Ich kann das Haus nicht verlassen, ich gehöre zu einer Risikogruppe und habe Angst, mich anzustecken. Gibt es andere aktuelle Hilfsangebote zur akuten Unterstützung bei der Versorgung?
Wenden Sie sich gerne an uns:
- Frau Maike Peters, Telefon 02153/898-5028 oder per E-Mail an das Ehrenamt
Telefonisch wird Frau Maike Peters von 8.30 bis 15 Uhr erreichbar sein und die Hilfegesuche und die Hilfsangebote koordinieren und zusammenbringen.
Wenn Sie sich einsam fühlen, Sorgen machen oder einfach nur in einen Austausch kommen möchten, melden Sie sich bei den Seniorenberatern. Sie stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
- 0 21 53 / 898-5025 Frau Janssen
- 0 21 53 / 898-5028 Frau Peters
- 0 21 53 / 898-5032 Frau Klerckx
- 0 21 53 / 898-5026 Herr Fortmann
Ich möchte helfen, an wen kann ich mich wenden?
Bürger, die gerne ihre Mitmenschen in den kommenden Wochen ehrenamtlich unterstützen möchten und einen Einkauf oder Botengang übernehmen würden, können Kontakt aufnehmen. Gerne können sich auch Einzelhandel und Gastrobetriebe, die aktuell einen Lieferdienst anbieten, melden. Wenden Sie sich gerne an uns:
- Frau Maike Peters, Telefon 0 21 53 / 898-5028 oder per E-Mail an das Ehrenamt
Telefonisch wird Frau Peters von 8.30 bis 15 Uhr erreichbar sein und die Hilfegesuche und die Hilfsangebote koordinieren und zusammenbringen. Bürger, die gerne ihre Mitmenschen in den kommenden Wochen ehrenamtlich unterstützen möchten und einen Einkauf oder Botengang übernehmen würden, können Kontakt aufnehmen. Gerne können sich auch Einzelhandel und Gastrobetriebe, die aktuell einen Lieferdienst anbieten, melden.
Die Pflege und Versorgung meines pflegebedürftigen Angehörigen oder von mir selbst ist nicht mehr sichergestellt. Der Pflegedienst, meine Pflegeperson oder Pflegekraft fällt aus. Was kann ich tun?
Rufen Sie uns unbedingt an
- 0 21 53 / 898-5025 Frau Janssen
- 0 21 53 / 898-5028 Frau Peters
- 0 21 53 / 898-5032 Frau Klerckx
- 0 21 53 / 898-5026 Herr Fortmann
Wir beraten und unterstützen und werden eine individuelle Lösung mit Ihnen gemeinsam suchen. In Versorgungsnotfällen werden wir auch weiterhin vor Ort tätig.
Kann ich auch in diesen Zeiten Probleme bei Antragstellungen und rund um das Thema Alter, Pflege, Schwerbehinderung und Wohnberatung klären?
Sie werden gerne von uns weiterhin wie gewohnt umfänglich zu allen Themen rund ums Alter und Pflege beraten.
Asyl: Leistungsgewährung und Gemeinschaftsunterkünfte
Bleibt das Angebot der Nettetaler Tafel bestehen?
Das Angebot der Nettetaler Tafel bleibt weiterhin bestehen. Seit dem 30.03.2020 wird die Tafel von der Nettetaler Hilfsorganisation „Human-Plus e.V.“ unterstützt. Die Verteilung der Lebensmittel erfolgt jeweils montags, mittwochs und freitags. Um das Ansteckungsrisiko, soweit es möglich ist, zu minimieren, werden die Haushalte einzeln angefahren und mit einem Standardsortiment versorgt. Da sich diese Sicherheitsmaßnahme aufwändig und zeitintensiv gestaltet, bitten wir die betreffenden Haushalte um ein wenig Geduld
Kann ich weiterhin meine Fragen klären, meine Unterlagen einreichen und meine Anträge stellen? Telefonischer Kontakt fällt mir wegen der Sprachschwierigkeiten schwer.
Ein Anruf oder eine E-Mail müssen erfolgen. Möglich ist ein Kontakt über alle bekannten Telefonnummern des Sozialamtes und über die Zentrale 02153/898-0.
Die telefonische Erreichbarkeit für die Leistungsgewährung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe unter den bekannten Telefonnummern bleibt zu den gewohnten Zeiten bestehen:
- 02153/898-5015 Frau Cichon
- 02153/898-5014 Herr Jentges
Sehr gerne geben die Ihnen bekannten Sozialarbeiter bei allen anderen Angelegenheiten wie gewohnt Auskunft unter:
- 02153/898-5919 Frau Wolf
- 02153/898-5914 Herr Zohlen
Unterlagen können eingereicht werden:
Per E-Mail oder per Post: Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Wir vereinbaren persönliche Gesprächstermine, wenn es unbedingt erforderlich ist. Sie können nur von einer Person wahrgenommen werden.
Wie erledige ich meine notwendige Vorsprache und wie erhalte ich meinen Scheck, wenn ich nicht ins Rathaus kann?
In der Regel kann die Vorsprache entfallen und Sie erhalten Bescheid. Andernfalls melden Sie sich telefonisch an und vereinbaren einen Termin.
- 02153/898-5015 Frau Cichon
- 02153/898-5014 Herr Jentges
Bereits vereinbarte Termine müssen nochmals telefonisch bestätigt werden, sonst werden sie nicht eingehalten bzw. sind nicht erforderlich. Änderungen bei den Auszahlungen ergeben sich vorerst nicht. Die Banken sind geöffnet.
Erfolgt die monatliche Auszahlung, wie bisher, in den Unterkünften und den bekannten Stellen?
Ja. Bei Erkältung oder Krankheitssymptomen müssen Sie diese vorher telefonisch mitteilen und die Auszahlung wird einzeln vereinbart. Bitte halten Sie unbedingt zwei Meter Abstand, waschen vorher und nachher die Hände und beachten die Husten- und Niesetikette. Die Auszahlungstermine und Orte werden beibehalten bzw. bei gutem Wetter in den Außenbereich verlegt.
Wie erhalte ich Information zum Corona-Virus in meiner Landessprache und was tue ich bei Krankheitsanzeichen?
Ein Schreiben in der jeweiligen Landessprache wurde Ihnen persönlich übersandt. In allen Gemeinschaftsunterkünften gibt es Aushänge in den Sprachen der Bewohner und die Mitarbeiter des Asylbereiches stehen telefonisch gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Allgemeine Hinweise und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Corona-Virus in zehn Sprachen:
Albanisch - shqiptar
Aarabisch - ÇáÚÑÈíÉ
Deutsch
Englisch - english
Französisch - français
Persisch - ÝÇÑÓی
Rumänisch - românã
Russisch - ðóññêèé
Serbisch - ñðïñêè
Türkisch - türkçe
Kann ich meinen Sozialarbeiter, den ich kenne, auch persönlich sprechen, auch wenn die Sprechzeiten in den Gemeinschaftsunterkünften abgesagt sind? Wen spreche ich an, wenn ich dringend Hilfe brauche?
Bitte rufen Sie Ihren Sozialarbeiter an und zögern Sie nicht. In allen Gemeinschaftsunterkünften gibt es Aushänge. Sprechen Sie auch gerne den Hausmeister an. In Notfällen, bei Gefahren, wenn etwas Wichtiges ausfällt, können Sie sich 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche beim Bereitschaftsdienst Asyl, unter der Bereitschafts-Telefonnummer melden. Diese hängt in Ihrer Unterkunft aus.
Gibt es in den Gemeinschaftsunterkünften weiterhin Angebote und Beratungen durch ehrenamtlich Tätige? Kann ich weiterhin ehrenamtlich in den Gemeinschaftsunterkünften helfen, betreuen und besuchen?
Nein. Alle Veranstaltungen sind abgesagt, um das Corona-Virus nicht zu verbreiten und Risikogruppen zu gefährden. Es wird darum gebeten, nicht in der Gemeinschaftsunterkunft zusammenzukommen. Personen, die dort nicht wohnhaft sind, werden gebeten, diese nicht zu betreten. Es geht dabei um den Schutz der Bewohner, die in einer Gemeinschaftseinrichtung leben und deshalb höheren Risiken ausgesetzt sind.
Mein Vermieter will mir die Wohnung kündigen/hat mir die Wohnung gekündigt oder ich stehe nicht im Mietvertrag und muss eine gemeinschaftlich genutzte Wohnung verlassen. Ich weiß nicht, wo ich wohnen soll. An wen kann ich mich wenden?
Melden Sie sich bitte telefonisch und per E-Mail bei unseren Sozialarbeitern
- Peter Zohlen, Telefon 02153/898-5914 oder per E-mail oder
- Corinna Wolf, Telefon 02153/898-5919 oder per E-Mail
Mögliche Hilfsangebote und das weitere Vorgehen werden dann gemeinsam besprochen.
Wen informiere ich, wenn ich eine obdachlose Person sehe, die mir hilfebedürftig erscheint?
Wenn Sie eine vermeintlich obdachlose Person sehen und sich Sorgen um deren körperliche Unversehrtheit machen, können Sie Kontakt zu den zuständigen Sozialarbeitern aufnehmen.
- Peter Zohlen, Telefon 02153/898-5914
- Corinna Wolf, Telefon 02153/898-5919
Kann ich als Asylbewerber ein Konto eröffnen?
Ja, die Sparkasse und andere Banken bieten ein sogenanntes Basiskonto an. Dieses Konto können Sie eröffnen, wenn Sie ein amtliches Dokument haben, aus dem Ihre Identität hervorgeht. Zwingend muss das Dokument ein Foto von Ihnen enthalten. Geeignet ist zum Beispiel die Aufenthaltsgestattung, die die Ausländerbehörde ausstellt. Rechnen Sie damit, dass die Eröffnung eines Kontos etwa zwei Wochen dauert.
Die öffentlichen Verkehrsmittel meide ich. Darf ich mit ausländischem Führerschein in Deutschland Auto fahren?
Ausländische Führerscheine gelten nur sechs Monate lang in Deutschland, wenn der ständige Wohnsitz hier ist, Sie also auf Dauer in Deutschland leben. Danach muss der Führerschein gegen eine deutsche Fahrerlaubnis eingetauscht werden. Voraussetzung ist, dass in Deutschland die theoretische und die praktische Prüfung abgelegt wird. Es gibt allerdings Länder, die eine Vereinbarung mit Deutschland geschlossen haben, so dass die Prüfungen oder ein Teil der Prüfungen nicht notwendig sind. Informationen, welche Staatsangehörigkeiten von Prüfungen ausgenommen sind, gibt das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen.
Gibt es Erleichterungen zum Erlangen einer Arbeitserlaubnis? Wo bekomme ich Informationen zu meiner Arbeitserlaubnis?
Informationen zu Ihrer Arbeitserlaubnis, erteilt das Ausländeramt des Kreis Viersen. Sie erreichen das Servicecenter des Kreis Viersen unter der Telefonnummer: 02162 39 - 0.
Pflegeeinrichtungen / Städtisches Krankenhaus
Bitte beachten Sie die Corona-Schutzverordnung.
Weitere Informationen:
Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen
Homepage des Krankenhauses Nettetal
Familienbüro
Wo erhalten Kinder, Jugendliche, Schwangere und Familien Beratung und Unterstützung?
Das Familienbüro hat zur Unterstützung eine aktuelle Hilfeseite erstellt. Des Weiteren sind wir während der Corona-Krise telefonisch und per E-Mail für Ihre Anliegen erreichbar.
Finanzen
Was kann ich tun, wenn ich aufgrund der Corona-Auswirkungen meine Steuern, Abgaben und Beiträge nicht bezahlen kann?
Steuer- bzw. Zahlungspflichtige können einen Antrag auf zinslose Stundung stellen. Es sollte begründet dargelegt werden, dass man von Corona stark betroffen ist. Bei Vorlage eines begründeten Antrags wird auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet um die Liquidität aufrecht zu erhalten.
Ist eine Barzahlung möglich?
Barzahlungen können aktuell nicht angenommen werden. Wir verweisen auf alternative Zahlungsmöglichkeiten, wie SEPA und Überweisungen. Bitte beachten Sie die Informationen zu
Was sehen die Regelungen zur Nichterhebung von Grundbesitzabgaben vor?
Zur Abmilderung der aktuell bestehenden finanziellen Belastungen wurde entschieden, die zum 15. Mai 2020 bestehende Zahlungsverpflichtung der Grundbesitzabgaben zu verschieben und mit der Abschlagzahlung am 15. August 2020 zu erheben.
Bürgerinnen und Bürger, die dennoch der ursprünglich vorgesehenen Verpflichtung nachkommen wollen, können dies selbstverständlich tun. Hierzu bittet die Stadtverwaltung, die am 15. Mai fällige Abschlagszahlung - trotz einer gegebenenfalls erteilten Einzugsermächtigung - unter Angaben des Kassenzeichens zu überweisen.
Sollte eine Überweisung nicht möglich sein und Bürgerinnen und Bürger von der erteilten Einzugsermächtigung Gebrauch machen wollen, wird gebeten, sich mit den zuständigen Ansprechpartnern in der Stadtkasse oder den Ansprechpartnern im Steueramt in Verbindung zu setzen.
Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 06.04.2020
Schulen
Findet Unterricht statt bzw. haben Schulen geöffnet?
Fragen zur Schule, z. B. Wiederaufnahme des Unterrichts, Prüfungstermine, Abschlüsse, Versetzungen, Sommerferien, Notbetreuung und vieles mehr beantwortet das Schulministerium NRW hier.
Hier stehen auch wichtige Formulare als Download zur Verfügung. Wir empfehlen dringend, auch die Informationen der jeweiligen Schulen regelmäßig abzurufen.
Schülerbeförderung
Sofern Schülerinnen und Schüler den ÖPNV oder den Schülerspezialverkehr nutzen ist es ratsam, die Tipps der folgenden Anlage anzunehmen
Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr
Kindergärten, Kindertagesstätten, Tagespflege - Informationen zum Betreuungsverbot
Regelungen zur Kinderbetreuung ab Montag, 14. Dezember 2020:
Hier finden Sie die Anschreiben des Familienministeriums (MKFFI) bezüglich der Kinderbetreuung vom 14. Dezember bis 10. Januar 2021.
Angesichts einer derzeit äußerst dynamischen Entwicklung, die insbesondere den bundesweit weiter steigenden Infektionszahlen geschuldet ist, ist nicht auszuschließen, dass es in den kommenden Tagen noch zu weiteren Veränderungen/Anpassungen kommen wird.
Das Anschreiben an die Eltern finden Sie hier.
Das Anschreiben an die Träger finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Betreuungsverbot
Ab dem 8. Juni 2020 wurde das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. Alle Kinder haben wieder grundsätzlich einen - allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten - Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.
Rechtsgrundlage dieses Öffnungsschrittes bleibt weiterhin der Infektionsschutz. Daher handelt es sich um ein eingeschränktes Angebot.
Auf dieser neuen Stufe ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich in eingeschränktem Umfang angeboten werden. In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und in Anlehnung an das KiBiz sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden und 35 statt 45 Stunden wöchentlich. Die jeweilige Ausgestaltung obliegt den Einrichtungen.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann. Soweit es die Gesamtsituation vor Ort erfordert, kann in Abstimmung mit der Fachberatungsstelle eine anteilige Reduzierung der Betreuungsumfänge erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ggf. auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht wird.
Es dürfen allerdings keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.
Kultur
Finden in Nettetal kulturelle Veranstaltungen statt?
Alle Veranstaltungen sind zunächst abgesagt. Das Eintrittsgeld wird durch Überweisung erstattet, ohne dass die Vorlage der Eintrittskarten erforderlich ist. Bei Eintrittskarten, die über das Ticketportal Reservix gekauft wurden, erfolgt die Abwicklung von dort aus.
Sind das Textilmuseum "DIE SCHEUNE" oder das Feuerwehrmuseum geöffnet?
Nein. Auch diese Einrichtungen sind bis auf Weiteres geschlossen.
Stadtbücherei
Hat die Stadtbücherei geöffnet?
Die Hauptstelle der Stadtbücherei in Breyell und die Zweigstelle der Bücherei in Kaldenkirchen sind ab dem 8. März 2021 wieder zu regulären Zeiten geöffnet. Das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske ist erforderlich.
Abwasser | Gartenwasser
Kann ich einen Gartenwasserzähler / Abzugszähler beantragen?
Ja, Sie können weiterhin einen Antrag für einen Gartenwasser- bzw. Abzugszähler einreichen. Derzeit finden jedoch keine Abnahmen Ihrer Anlagen durch den NetteBetrieb Betriebsbereich Abwasser statt. Hier bitten wir um Verständnis.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns per
- Telefon (+49 21 53 / 898 – 0),
- E-Mail,
- Fax (+49 21 53 / 898 – 96 900) oder
- Post (Stadt Nettetal, NetteBetrieb / Betriebsbereich Abwasser, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/de/dienstleistung/gartenwasserzaehler/
Bauaufsicht und Bauordnung
Wie kann ich die Bauberatung in Anspruch nehmen, solange das Rathaus geschlossen ist?
Gerne telefonisch. Die Sachbearbeiter Herr Drews und Herr Rotering stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
- Herr Drews: Telefon 0 21 53 / 898-6313, E-Mail an Herrn Drews
- Herr Rotering: Telefon 0 21 53 / 898-6311, E-Mail an Herrn Rotering
Wird mein Bauantrag bearbeitet?
Ja, Ihr Antrag wird bearbeitet. Aufgrund der besonderen Situation kann es zu Verzögerungen kommen.
Sind Fristen einzuhalten oder gibt es Ausnahmen?
Generell sind Fristen einzuhalten. Aufgrund besonderer Härte können Ausnahmen gemacht werden. Sprechen Sie dann die Sachbearbeiter an.
- Herr Drews: Telefon 0 21 53 / 898-6313, E-Mail an Herrn Drews
- Herr Rotering: Telefon 0 21 53 / 898-6311, E-Mail an Herrn Rotering
Wo erhalte ich Informationen?
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen, Ansprechpartner und den Zugang zu allen Anträgen rund ums Bauen:
Formularangebot Baurecht
Baugenehmigungen
Architektenkammer NRW - Landesbauordnung
Erhalte ich Akteneinsicht?
In dringenden Fällen setzen Sie sich mit Frau Hempel oder Frau Kohlen in Verbindung,
- Frau Hempel: Telefon 0 21 53 / 898-6310, E-Mail an Frau Hempel
- Frau Kohlen: Telefon 0 21 53 / 898-6306, E-Mail an Frau Kohlen
Wie verhalte ich mich bei genehmigungsfreien Bauvorhaben?
Bitte nehmen Sie die Bauberatung in Anspruch. Auch wenn Bauvorhaben aufgrund der Bestimmungen der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sein können, so ist zu prüfen, ob diese auch bauplanungsrechtlich zulässig sind.
Bitte wenden Sie sich hier an die Sachbearbeiter Herr Drews und Herr Rotering.
- Herr Drews: Telefon 0 21 53 / 898-6313, E-Mail an Herrn Drews
- Herr Rotering: Telefon 0 21 53 / 898-6311, E-Mail an Herrn Rotering
Wiederkehrende Prüfung, finden Termine statt?
Soweit keine sicherheitsrelevanten Gründe dagegen sprechen, werden die Termine verschoben.
Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Froese, Telefon 0 21 53 / 898-6305, E-Mail an Herrn Froese.
Finden Bauabnahmen statt?
Aufgrund des eingeschränkten Dienstbetriebs kann es zu Verzögerungen kommen. Hier bitten wir um Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Froese, Telefon 0 21 53 / 898-6305, E-Mail an Herrn Froese.
Werden Baulasten bearbeitet und wie erhalte ich Auskünfte zu Baulasten?
Anträge zur Eintragungen und Auskünfte zu Baulasten werden weiterhin bearbeitet. Bei Fragen, wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Scirtuicchio, Telefon 0 21 53 / 898-6309, E-Mail Frau Scirtuicchio
Werden Teilungen bearbeitet und wie erhalte ich Auskünfte zu Baulasten?
Anträge zu Teilungen werden weiterhin bearbeitet. Bei Fragen, wenden Sie sich an den Stellvertretenden Fachbereichsleiter
- Herr Jaskulski, Telefon 02153/898-6301, Email an Herrn Jaskulski
Untere Denkmalbehörde
Werden Ortstermine wahrgenommen?
Ortstermine finden eingeschränkt statt. Bitte besprechen Sie sich mit der Fachbereichsleiterin Frau Schellhorn oder der Sachbearbeiterin Frau Gey.
- Frau Schellhorn: Telefon 0 21 53 / 898-6300, E-Mail an Frau Schellhorn
- Frau Gey: Telefon 0 21 53 / 898-6302, E-Mail an Frau Gey
Wie kann ich die Denkmalberatung in Anspruch nehmen, solange das Rathaus geschlossen ist?
Gerne telefonisch. Die Ansprechpartnerinnen der Unteren Denkmalbehörde stehen Ihnen telefonisch und per Email zur Verfügung.
- Herr Drews: Telefon 0 21 53 / 898-6313, E-Mail an Herrn Drews
- Herr Rotering: Telefon 0 21 53 / 898-6311, E-Mail an Herrn Rotering
Wo erhalte ich Informationen?
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen, Ansprechpartner und den Zugang zu allen Anträgen rund um Denkmäler:
Beratung in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
Architektenkammer NRW Denkmalschutz
Wird mein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bearbeitet?
Ja, Ihr Antrag wird bearbeitet. Aufgrund der besonderen Situation kann es zu Verzögerungen kommen.
Finden Denkmalabnahmen statt?
Die Abnahme von Sanierungen im Denkmalbereich werden neu terminiert.
Stadtentwicklung, Planung
Wie erhalte ich Auskünfte zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht?
Gerne telefonisch, die dafür zuständigen Sachbearbeiter stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
- Frau Rode Telefon 0 21 53 / 898-6103, oder E-Mail an Frau Rode
- Herr Simons Telefon 0 21 53 / 898-6102, oder E-Mail an Herrn Simons
Kann ich eine Anliegerbescheinigung für mein Grundstück bekommen?
Ja, dies ist für die Grundstückseigentümer bzw. unter Beibringung einer entsprechenden Vollmacht weiterhin möglich. Die Antragstellung hat postalisch oder per E-Mail zu erfolgen. Bei Rückfragen sprechen Sie bitte die zuständigen Sachbearbeiter an.
- Frau Rode Telefon 0 21 53 / 898-6103, oder E-Mail an Frau Rode
- Herr Simons Telefon 0 21 53 / 898-6102, oder E-Mail an Herrn Simons
Erhalte ich planungsrechtliche Auskünfte zu Bebauungsplänen bzw. aktuelle Planverfahren?
Generell ja. Aufgrund der besonderen Situation ist dies jedoch momentan lediglich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
- Herr Grühn Telefon 0 21 53 / 898-6100, oder E-Mail an Herrn Grühn
- Herr Eckert Telefon 0 21 53 / 898-6102, oder E-Mail an Herrn Eckert
- Herr Mikmak Telefon 0 21 53 / 898-6107, oder E-Mail an Herrn Mikmak
Bekomme ich bei der Stadtverwaltung weiterhin einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster?
Dies ist sichergestellt. Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiter:
- Herr Bruchhage Telefon 0 21 53 / 898-6104, oder E-Mail an Herrn Bruchhage
- Herr Mikmak Telefon 0 21 53 / 898-6107, oder E-Mail an Herrn Mikmak
Was geschieht mit den Bescheinigungen zum gesetzlichen Vorkaufsrecht?
Die eingehenden Anträge werden weiterhin bearbeitet. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin:
- Frau Hempel Telefon 0 21 53 / 898-6310, oder E-Mail an Frau Hempel
Informationen für Unternehmen in Nettetal
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