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Hilfe für die Ukraine
Hilfe für die Ukraine
Auch in Nettetal sind die ersten Menschen, die aus der Ukraine vor den Kriegshandlungen geflohen sind, angekommen. Es ist noch nicht absehbar, wann und in welcher Zahl Menschen in Nettetal Zuflucht suchen oder durch das Land auf die Stadt verteilt werden.
![]() | Die Stadt Nettetal nimmt die Menschen auf, sorgt für das Notwendige und, wenn nötig, medizinische Hilfe. Rechtliche Fragen und Vorgaben werden in Videoschalten mit dem Städtetag und dem Ministerium für Familie, Kultur und Integration abgestimmt. |
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Die Hilfsbereitschaft und die Angebote der Nettetaler Bevölkerung sind unterdessen großartig. Auch die Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen bieten Hilfen an. Im Gegensatz zur Flüchtlingsaufnahme im Jahr 2015/2016 ist eine visumfreie Einreise ohne, dass eine Erstaufnahme und Registrierung durchgesetzt wird, möglich. So können die Menschen, die aus dem Krieg mit wenigen Habseligkeiten nach Deutschland geflohen sind, direkt ankommen und ausruhen. Gemeinschaftsunterkünfte werden, zusätzlich zu den vorhandenen acht, schnell hergerichtet.
Hilfeseite "Germany4Ukraine"
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert über das Hilfe-Portal www.germany4ukraine.de. Dort werden offizielle Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland gebündelt.
Wohnraum / Unterkunft für Flüchtlinge
Wer Wohnraum anbieten und helfen möchte, den Kriegsflüchtlingen Unterkunft zu bieten, wendet sich gerne per E-Mail an ukrainehilfe@nettetal.de das Sozialamt der Stadt Nettetal.
Nach den schrecklichen Erlebnissen und Strapazen ist es für die verzweifelten Menschen derzeit wichtig, zur Ruhe zu kommen. Nettetalerinnen und Nettetaler, die bei den danach folgenden Schritten des Ankommens unterstützen wollen, können sich ebenfalls über die genannten Kontaktdaten an die Stadt Nettetal wenden.
Sach- und Geldspenden
Förderverein Flüchtlingshilfe Nettetal e.V.
Der Förderverein Flüchtlingshilfe Nettetal e. V. wurde 2015 als gemeinnütziger Verein gegründet. Der Verein versteht sich als Lobby für Asylbewerber und Flüchtlinge in Nettetal. Die Flüchtlingshilfe unterhält ein Netzwerk an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
https://www.fluechtlingshilfe-nettetal.de/
Human Plus e.V.
Auch die Nettetaler Hilfsorganisation Human Plus e.V. sammelt finanzielle Spenden, um die Menschen vor Ort mit dem Nötigsten auszustatten. Die Organisation leistet Opfern von sozialen, wirtschaftlichen und kriegerischern Missständen Hilfe.
https://human-plus.de/spenden/
FAQ (deutsch) hier klicken!
Aufenthaltsrecht: Ist mein Aufenthalt in Nettetal gesichert? Was muss ich tun?
In aller Regel reisen ukrainische Staatsangehörige zunächst visafrei nach Deutschland ein. Dies gilt für eine Dauer bis zu 90 Tage. Die Europäische Kommission hat am 3. März 2022 ein erleichtertes, aufenthaltsrechtliches Verfahren beschlossen, welches durch die sogenannte Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung für Deutschland konkretisiert wurde.
Begünstigte des „vorübergehenden Schutzmechanismus“ erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an ukrainehilfe@nettetal.de oder vereinbaren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern einen Termin. Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Nach der Anmeldung in Nettetal und der Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis werden Sie von der Ausländerbehörde des Kreises Viersen kontaktiert und dort zum Termin eingeladen. Sie werden erkennungsdienstlich registriert und erhalten in der Regel sofort ihren vorläufigen Aufenthaltstitel inkl. Arbeitserlaubnis.
Sofern Sie keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, aber einen Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen, nutzen Sie bitte die gleichen Wege.
Wir möchten Sie bitten spezifische aufenthaltsrechtliche Fragestellungen direkt an die Ausländerbehörde des Kreises Viersen zu stellen, E-Mail an auslaenderbehoerde@kreis-viersen.de.
Unterbringungsgesuch: Wo kann ich mich melden, wenn ich einen Schlafplatz benötige? Bekomme ich eine Wohnung?
Sofern Sie eine Möglichkeit für eine private Unterbringung haben, empfiehlt es sich diese zu nutzen. Wenn Sie keine Übernachtungsmöglichkeit haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an ukrainehilfe@nettetal.de. Natürlich können Sie auch persönlich beim Sozialamt, Doerkesplatz 11, vorsprechen.
Unterbringungsangebot: Ich möchte gern ukrainische Staatsangehörige in meiner Wohnung aufnehmen. Ist dies möglich?
Die Hilfsbereitschaft der Nettetaler Bürgerinnen und Bürger ist überwältigend. Wer Wohnraum anbieten und helfen möchte, den Kriegsflüchtlingen Unterkünfte zu bieten, wendet sich gerne an das Sozialamt der Stadt Nettetal per E-Mail an ukrainehilfe@nettetal.de.
Bitte haben Sie Verständnis, dass seitens der Stadt Nettetal nur abgeschlossene Wohneinheiten angemietet werden, um den ankommenden Menschen Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Leider müssen wir uns aufgrund der Zuständigkeit bei der Unterbringung auf das Nettetaler Stadtgebiet beschränken.
Ich habe Ukrainer bei mir aufgenommen. Gibt es eine Kostenerstattung durch die Stadt?
Wenn Personen bei Privatleuten eine Aufnahme gefunden haben, sollte dies bei der Stadtverwaltung im Sozialamt angezeigt werden. Auf Antrag kann eine Kostenpauschale in Höhe von 60,00 € pro Person pro Monat gewährt werden.
Ich bin Ukrainer, bin bereits in Nettetal und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Was muss ich tun?
Kosten der Unterkunft sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Antrag erstattungsfähig. Zunächst einmal obliegt es aber der Stadt eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Vor privater Anmietung von Wohnraum ist daher unbedingt Rücksprache mit dem Sozialamt zu halten.
Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Leistungen: Ich habe kein Geld (mehr). Was wird bezahlt? Wo kann ich Leistungen beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie privat oder in einer städtischen Unterkunft untergebracht sind, können Sie beim Sozialamt der Stadt Nettetal einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Gerne können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern vorab einen Termin für die Antragstellung vereinbaren. Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Die Mitarbeiter der Leistungsgewährung Asyl bieten an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten im Büro 119 an.
Montags 08:30 - 12:30 Uhr
mittwochs 08:30 - 12:30 Uhr
freitags 08:30 - 12:00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.
Ab wann sind das Jobcenter bzw. die Grundsicherung für die Leistungsgewährung zuständig? Was muss ich tun?
Sobald Sie bei der Ausländerbehörde registriert sind und Ihre Fiktionsbescheinigung oder Ihren Aufenthaltstitel haben, wechselt Ihr Leistungsbezug vom Sozialamt zum Jobcenter bzw. zur Grundsicherung. Dies bedeutet für Sie insbesondere höhere Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II oder SGB XII und ein umfangreicherer Krankenversicherungsschutz (Krankenkassenkarte).
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde selbstständig und unverzüglich die Sozialhilfeleistungen beim Jobcenter bzw. der Grundsicherung beantragen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden im Folgemonat eingestellt!
Fragen können Sie gerne per E-Mail an ukrainehilfe@nettetal.desenden oder vereinbaren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern einen Termin, in dem Ihnen die Vorgehensweise erklärt wird. Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Darf/Muss ich in Deutschland ein Bankkonto eröffnen?
Mit der Meldebescheinigung und Ihrem Ausweis haben Sie die Möglichkeit in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Zwar werden die Leistungen des Sozialamtes weiterhin per Scheck ausgegeben, jedoch empfiehlt es sich vor dem Hintergrund des Zuständigkeitswechsels zum Jobcenter rechtzeitig ein deutsches Konto zu eröffnen.
Medizinische Versorgung: Was ist, wenn ich zum Arzt muss?
Im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen durch die Stadt Nettetal erhalten Sie auch einen Krankenversicherungsschutz. Dieser beinhaltet die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, sowie die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.
Sie erhalten eine Liste mit Nettetaler Ärzten und Apotheken und können dort Termine vereinbaren. Die jeweilige Praxis fordert beim Sozialamt einen Behandlungsschein an, der kurzfristig an die Praxis geschickt wird. Sofern Sie einen Arzt benötigen, der nicht auf dem Nettetaler Stadtgebiet ansässig ist, klären Sie bitte vorab mit dem Sozialamt, ob ein Behandlungsschein ausgestellt werden kann.
Gerne können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern einen Termin vereinbaren, in dem Ihnen die Vorgehensweise erklärt wird. Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Sofern es sich um einen akuten medizinischen Notfall handelt, wählen Sie die 112.
Sobald Sie Leistungen über das Jobcenter oder die Grundsicherung beziehen, erfolgt eine Anmeldung bei einer Krankenkasse und Sie erhalten eine Krankenversichertenkarte.
Welche Impfmöglichkeiten gibt es?
Eine Coronaschutzimpfung ist kostenfrei. Auf der Homepage vom Kreis Viersen sind diverse Angebote angegeben, in einer Arztpraxis ist es aber auch nach Terminvereinbarung möglich.
https://www.kreis-viersen.de/landkreis/corona-infos-covid-19
Masernschutzimpfung (für Schulbesuch): Die Kosten beim behandelnden (Kinder-)Arzt werden übernommen.
Weitere Informationen stellt die Ständige Impfkommission auf ihrer Website zur Verfügung:
Generelle Informationen zum Impfen finden Sie hier:
Beschäftigung, Arbeit und Selbstständigkeit: Darf ich arbeiten? Ab wann kann ich arbeiten? Ich hätte bereits einen Job - was muss ich tun?
Sobald Sie von der Ausländerbehörde des Kreises Viersen eine Arbeitserlaubnis erhalten haben dürfen Sie eine Arbeit aufnehmen. Eine Arbeitsvermittlung kann mangels Zuständigkeit nicht durch das Sozialamt erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt beziehen, ist der Arbeitsvertrag unverzüglich einzureichen. Gleiches gilt für die Gehaltsabrechnungen. Unvollständige oder unwahre Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Je nach Höhe des Einkommens wird überprüft, ob Ihnen ergänzende Leistungen zustehen.
Gerne können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern einen Termin vereinbaren, in dem Ihnen die Vorgehensweise erklärt wird. Frau Cichon, Telefon 02153/898 5015 Frau Kuenen, Telefon 02153/898 5051 oder Herr Voelkel, Telefon 02153/898 5014.
Ich möchte Nettetal wieder verlassen, geht das?
Selbstverständlich können Sie jederzeit wieder in Ihr Heimatland zurückkehren.
Personen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch die Bezirksregierung Arnsberg einer Stadt zugewiesen wurden, sind verpflichtet in dieser Stadt zu wohnen.
In den Fällen, in denen Personen privat oder kommunal untergebracht sind, erfolgt perspektivisch eine bestätigende Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg in die Kommune.
Eine solche Wohnsitzauflage kann man jedoch später auch wieder aufheben lassen, wenn man in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen möchte. Hierfür gelten die in § 12 a AufenthG definierten Voraussetzungen (z. B. Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder einer Ausbildung in einem anderen Bundesland). Ebenso ist die Aufhebung dann möglich, wenn andere Familienmitglieder (Kernfamilie) in anderen Städten leben sollten. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung Arnsberg.
Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Ehrenamt: Ich möchte mich ehrenamtlich für die Menschen aus der Ukraine hier in Nettetal engagieren - von Übersetzungen über Begleitungen bis zu einzelnen Einsätzen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte schreiben Sie uns an ukrainehilfe@nettetal.de. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Sprachkenntnisse mit sowie in welcher Form Sie eine Unterstützung anbieten können und in welchem Zeitrahmen. Ehrenamtliche Paten helfen den Menschen sich in Nettetal zu orientieren und anzukommen, auch einzelne Angebote und Aktionen werden durch ehrenamtliche Unterstützung erst möglich. Wenn Sie sich in diesem Bereich engagieren möchten freuen wir uns über ihre E-Mail.
Bildung und Erziehung: Wann kann mein Kind eine Schule besuchen?
Alle Kinder, die in Nettetal gemeldet sind dürfen/müssen hier auch zur Schule gehen. Über das Schulamt der Stadt Nettetal werden die Kinder auf die verschiedenen Schulen verteilt. Die entsprechende Schule wird sich bei Ihnen melden und Sie und Ihr Kind zur Anmeldung einladen. Bitte melden Sie Ihr Kind nicht selber an einer Schule an.
Ansprechpartner bei der Stadt Nettetal in Schulfragen ist Frau Rose, Telefon 02153/898 4001.
Bildung und Erziehung: Ich benötige einen KiTa-Platz, wo muss ich mich melden?
Die Anzahl der KiTa-Plätze ist leider begrenzt. Bei Fragen zur Kindertagesbetreuung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen im Jugendamt.
Frau Hinz, Telefon 02153/898 5303 Frau Hümbs-Darda, Telefon 02153/898 5123, Frau Pütz, Telefon 02153/898 5131 oder Herr Reinders, Telefon 02153/898 5135.
Beratung für (werdende) Eltern bieten das Familienbüro der Stadt Nettetal sowie das Beratungsbüro KIMMBO:
Bildung und Erziehung: Ich möchte einen Sprachkurs besuchen, was muss ich tun?
Im Kreis Viersen gibt es verschiedene Anbieter, die Integrationskurse anbieten. Voraussetzung ist die Registrierung bei der Ausländerbehörde im Kreis Viersen.
Folgende Institutionen bieten Integrationskurse an:
VHS des Kreises Viersen
Ort: Willy-Brandt-Ring 40, 41747 Viersen
https://www.kreis-viersen-vhs.de
Telefon 02162/9348-0 oder 9348-14
DAA Deutsche Angestellten-Akademie Krefeld
Ort: Kränkelsweg 2, 41748 Viersen
Telefon 02162/81605207
Euroschulen Niederrhein
Ort: Hormesfeld 9b, 41748 Viersen
https://www.eso.de/niederrhein/
Telefon 02162/351040
Nestor Bildungsinstitut GmbH - Nordrhein-Wesfalen
Ort: Bruchweg 27, 41751 Viersen
Telefon 02162/8975048
Kolping-Bildungszentrum Dülken (KBZ)
Ort: Tilburger Str. 15, 41751 Viersen-Dülken
https://www.kolping-bildungszentrum.de
Telefon 02162/3605030
Zum Antragsverfahren und der Finanzierung beraten die jeweiligen Träger.
Über weitere Angebote informieren wir über den Newsletter.
Newsletter
Wir informieren regelmäßig zu neuen Angeboten und Aktionen über einen Newsletter an ukrainische Menschen in Nettetal. Wenn Sie diesen Newsletter erhalten möchten senden Sie bitte eine E-mail an ukrainehilfe@nettetal.de.
Weitere Informationsmöglichkeiten, auch auf ukrainisch
Integreat-App
Ab sofort stehen die Inhalte der Integreat-App im Kreis Viersen auch auf Ukrainisch zur Verfügung. Die digitale Orientierungshilfe unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine beim Ankommen und der ersten Orientierung in Deutschland.
In der App werden verschiedene Themengebiete einfach und kompakt aufbereitet. Sie enthält Informationen für Alltag und Freizeit, Schule, Ausbildung und Arbeit, Sprache, Rechtliches sowie Gesundheit. Auch Veranstaltungen wie Begegnungscafés, Kinderbetreuungsangebote oder Sprachkurse sind in der App zu finden: https://integreat-app.de/
germany4ukraine
Das Bundesministerium den Inneren und für Heimat informiert auf der Internetseite https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-dezu Basisinformationen, Unterkunft, Medizinischer Versorgung, Arbeit und Soziales sowie Mobilität.
Die Informationen sind auch deutsch, englisch, ukrainisch und russisch verfügbar.
Wo findet man aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Lage und zur Ausreise aus der Ukraine?
Auf der Website https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKRsind ständig aktualisierte Informationen zu finden. Eine Krisenhotline des Auswärtigen Amts informiert darüber hinaus persönlich: Tel. +49 30 50 00 30 00.
Wie sind die ukrainischen Vertretungen (Botschaft und Konsulate) erreichbar?
Informationen zu den Vertretungen der Ukraine in Deutschland - mit weiteren Informationen für ukrainische Flüchtlinge - gibt es auf der Website https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/vertretungenukraine/201950
Welche Hilfe bietet die Bundesregierung?
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland - auch in ukrainischer und russischer Sprache - findet man auf den Internetseiten