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Online Dienste

Hinsichtlich der Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen besteht bei einigen dieser Dienstleistungen auch im digitalen Format ein Unterschriftserfordernis. Diese sind mit dem Symbol der Online-Ausweisfunktion gekennzeichnet. Neuer Personalausweis

Die Online-Ausweisfunktion ersetzt hier konkret die Unterschrift, sodass die digitale Verwaltungsdienstleistung vollumfänglich genutzt bzw. der Antrag eingereicht werden kann. Ohne Nutzung dieser Funktion muss ein entsprechend gekennzeichneter Antrag zur Wahrung des Unterschriftserfordernisses ausgedruckt, unterschrieben und dann per Post, persönlich oder eingescannt per Mail eingereicht werden.

Weiterführende Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.

Dienstleistungen, bei denen eine Gebühr anfällt und diese direkt online bezahlt werden kann, sind mit gekennzeichnet.

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