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Bildungs- und Teilhabepaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket haben viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration. Hierzu gehören zum Beispiel Zuschüsse für Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und Mittagessen.

Eine Anspruchsberechtigung kann vorliegen bei Bezug

  • von Leistungen des Jobcenters (Leistungen nach dem SGB II),
  • von Leistungen des Fachbereiches Soziales der Stadt Nettetal (Leistungen nach dem SGB XII),
  • von Wohngeld oder
  • vom Kinderzuschlag.

Der Kreis Viersen koordiniert und organisiert die Umsetzung des Förderpakets. Anträge dafür sind im Bürgerservice der Stadt Nettetal und beim Kreis Viersen erhältlich.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage des Kreises Viersen, dort stehen auch alle notwendigen Formulare als Download zur Verfügung.

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