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Schulpflicht und Anmeldung Kontakt
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41334 Nettetal
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Sie dauert beim Besuch der der Primarstufe und der Sekundarstufe I an Haupt-, Real- und Gesamtschule zehn Schuljahre. Bei Besuch des Gymnasiums nach der Primarstufe dauert die Vollzeitschulpflicht neun Schuljahre.
Im Anschluss an die Vollzeitschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule, eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden