Inhalt

Schülerversicherung Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Die Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst Schulunfälle, Schulwegeunfälle, aber auch Unfälle zum Beispiel bei Wettkämpfen und Ausflügen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer genehmigten Schulveranstaltung.

Die Beiträge für die Unfallversicherung werden von der Stadt Nettetal getragen.

Alle Schäden müssen am Schadentag in der Schule gemeldet werden, da sonst kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. Im Schulsekretariat sind entsprechende Unfallmeldungen erhältlich, die im Schadenfall von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler auszufüllen sind und an das Schulsekretariat zurückgegeben werden müssen. Sofern Gegenstände beschädigt wurden, ist der Unfallmeldung grundsätzlich der ursprüngliche Anschaffungsbeleg oder eine formlose Erklärung über Zeitpunkt der Anschaffung und Höhe des Anschaffungspreises beizufügen.