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Nettetal grünt und blüht Kontakt

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Förderprogramm "Nettetal grünt und blüht"

Garage vorher Garage nachher

Mit dem Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger Nettetals eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Durchgrünung Nettetals zu leisten. 

Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn-und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses.

Zudem soll im gesamten Stadtgebiet von Nettetal ein Anreiz geschaffen werden, besonders für private Grund- und Gebäudeeigentümer/innen, versickerungsfähige und begrünte Flächen zu schaffen.

Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen.

Die Entsiegelung und Begrünung von Flächen kann einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Denn im Gegensatz zu vollversiegelten Oberflächen kann auf un- oder teilversiegelten Flächen Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Entsiegelte Flächen bieten zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bunte Vielfalt auf das eigene Grundstück zu bringen und damit gleichzeitig die Klimaanpassung und die biologische Artenvielfalt zu fördern.

Zu beachten ist auch, dass im Gegensatz zu versiegelten für vollständig entsiegelte Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben werden.

Die Fördersätze sind wie folgt:

  • Dach-und Fassadenbegrünung: 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 €
  • Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung: 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 €
  • Flächenentsiegelung: 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 €.

Grundsätzlich werden die Material-und Arbeitskosten sowie die Entsorgung von der Stadt Nettetal in der Höhe der Fördersätze und bis zum Höchstbetrag übernommen.

Werden die Arbeiten in Eigenregie geleistet, erfolgt die Übernahme der Materialkosten.

Zu beachten ist jedoch, dass die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein dürfen, z.B. durch Festzungen im Bebauungsplan.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Richtlinie zum Förderprogramm.

Ein Antrgasformular finden Sie weiter unten. Nutzen Sie gerne das Online-Formular. Dort haben Sie die Möglichkeit den Antrag digital auszufüllen, Anhänge hochzuladen und direkt zu verschicken.

 

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