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Ablösung von Stellplätzen Kontakt
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Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Die Stadt kann zulassen, dass der baurechtliche Nachweis notwendiger PKW-Stellplätze durch die Zahlung eines Ablösebetrages erfolgt. Hierzu dient ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Ablösungsvereinbarung) zwischen dem Bauherrn und der Stadt.
Die Ablösungsvereinbarung wird seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde als nachrangiges Instrument im Verfahren behandelt und setzt stets ein städtebauliches Interesse an der Realisierung des konkreten Vorhabens voraus. Die Höhe des Ablösungsbetrages ist in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich und wird in der Satzung der Stadt Nettetal über die Geldbeträge für Stellplätze festgelegt.
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung Nordrhein Westfalen / BauO NRW (das Landesrecht NRW finden Sie unter https://recht.nrw.de)
- Satzung der Stadt Nettetal über die Geldbeträge für Stellplätze (siehe Bürger & Rathaus >> Ortsrecht)