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Anliegerbescheinigungen / Erschließungsbescheinigungen Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge beziehungsweise Straßenbaubeiträge kann eine Anliegerbescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur durch Vorlage einer Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/in Auskünfte. Die Bescheinigung kann über das angefügte Onlineformular beantragt werden.

Gebühren:

  • 20 €

Online Formular