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Anliegerbescheinigungen / Erschließungsbescheinigungen Kontakt
Ihr Ansprechpartner
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Rathaus
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge beziehungsweise Straßenbaubeiträge kann eine Anliegerbescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt (in der Regel durch Vorlage einer Vollmacht des Grundstückseigentümers). Die Bescheinigung kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück);
- Weitere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten.
- Anfragen können auch per FAX oder E-Mail übermittelt werden. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, muss diese Ihren Namen und Ihre Anschrift enthalten.
Gebühren:
- 20 €