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Approbation Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Zuständig für die Erteilung der Approbation in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der letzte Teil (der sog. mündlich-praktische Teil) des 3. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung der abschließenden Prüfungen abgelegt worden ist.
Die Beantragung erfolgt über das Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW (WSP.NRW)