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Bauberatung
Da es sich bei Baurecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung im zuständigen Fachbereich wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meistens schon abschließend geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.
Eine solche Bauberatung ist kostenlos! Nutzen Sie daher bitte dieses Angebot!
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe“ prüfen.
Ihre Ansprechpartner / Zuständigkeiten
(Telefon-Nrn. und Kontaktinformationen siehe rechte Spalte)
- Fachbereichsleitung: Herr Jaskulski
- Stellvertretende Fachbereichsleitung / Rechtliche Bauaufsicht: Frau Pesch
- Technische Bauaufsicht - nach Stadtteilen:
- Breyell: Herr Drews
- Hinsbeck: Herr Rotering
- Kaldenkirchen: Herr Drews
- Leuth: Herr Drews
- Lobberich: Herr Rotering
- Schaag: Herr Drews
- Abgeschlossenheitsanträge: Frau Kohlen
- Baulasten: Frau Scirtuicchio
- Bodenverkehrsgenehmigungen: Herr Jaskulski
- Bauzustandbesichtigungen: Herr Froese
- Hausnummernvergabe: Frau Kohlen
- Werbeanlagen: Herr Froese