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Marktfestsetzung Kontakt
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Rathaus
Doerkesplatz 11
41334Nettetal
Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte
- oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen
organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet und stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei.
Beispiele für Marktprivilegien sind:
- Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
- Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Eine Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung kann beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Folgende Angaben muss dieser jedoch enthalten:
- genauer Gegenstand der Veranstaltung (zum Beispiel Jahr- oder Spezialmarkt)
- Art und Umfang der angebotenen Waren
- Zeitpunkt der Veranstaltung mit Öffnungszeiten
- Genauer Veranstaltungsort