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Bauüberwachungen (Baukontrollen)
Baustellen werden überwacht, um zu überprüfen, dass
- entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
- keine bauaufsichtlich relevanten Gefahrentatbestände vorliegen.
Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.
Rechtsgrundlage für solche Bauüberwachungen ist § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).
Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig.
Notwendige Formulare
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 68 Absatz 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
- Siegel für bauliche Anlagen
- Anzeige der Rohbaufertigstellung eines Bauvorhabens
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht (I-11)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens
- Baustellenschild für die Ausführung eines freigestellten Vorhabens nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
- Baubeginnanzeige