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Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens Kontakt
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41334 Nettetal
Nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder müssen die Eltern für den Besuch eines Kindergartens einen sogenannten Elternbeitrag zahlen. Der Betrag richtet sich nach
- Jahreseinkommen (8 Einkommensstufen von bis 16.000 Euro bis über 91.000 Euro Jahreseinkommen)
- Alter des Kindes (von 3 bis 6 Jahren, 2 Jahre oder 1 Jahr)
- Wöchentliche Betreuungsstunden (25, 35 oder 45 Wochenstunden)