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Gaststättenrechtliche Erlaubnis Kontakt
Ihr Ansprechpartner
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Rathaus
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen,
- dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen,
- dann benötigen Sie eine Gestattung.
Gaststättenerlaubnis
Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis.
Grundsätzlich gilt:
Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.
Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.
Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen, sofern die Gaststätte nicht länger als 3 Monate geschlossen ist.
Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.
Achtung:
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister und Bescheinigung in Steuersachen) für beide Partner erforderlich
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.
Bei lebensmittelrechtlichen Fragen kann der Landrat Viersen, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Auskunft geben. Von dieser Behörde wird im Genehmigungsverfahren ebenfalls um Stellungnahme zu Ihrem Betrieb gebeten.
Notwendige Formulare
- Auszug aus Jugendschutz (JuSchG) - Aushang in Gaststätten
- Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz
- Merkblatt Übernahme, Neuerrichtung Gaststätte
- Merkblatt Bekämpfung von Drogenmissbrauch in Gaststättenbetrieben
- Merkblatt Beschäftigung von Jugendlichen in Gaststätten
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung der befristeten/ unbefristeten Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes zum Betrieb / Änderung / Erweiterung einer Schankwirtschaft