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Grundsicherung und Sozialhilfe Kontakt
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Der Fachbereich Soziales ist zuständig für die Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie weitere Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern man sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann. Grundlage dafür ist das 3. Kapitel SGB XII. Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des SGB II sind (Arbeitslosengeld II).
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist das 4. Kapitel SGB XII.
Weitere Hilfearten
- Häusliche Hilfe zur Pflege einschließlich Hilfsmittel, 7. Kapitel SGB XII
- für Pflegebedürftige, die das Kriterium der "erheblichen Pflegebedürftigkeit" nicht erfüllen (Pflegestufe I nach SGB XI),
- in Fällen kostenintensiver (Schwerst-) Pflege, wenn die nach oben hin begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
- sowie für nicht pflegeversicherte Personen.
- Hilfe in anderen Lebenslagen, 9. Kapitel SGB XII
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Übernahme von Bestattungskosten
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Termine und benötigte Unterlagen
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Sprechzeiten
Der Bereich Grundsicherung und Sozialhilfe bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.
Montags: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwochs: 08:30 - 12:30 Uhr
Freitags: 08:30 - 12:00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.
Downloads
- Antrag auf Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (5. bis 9. Kapital SGB XII) 379 KB
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII 795 KB
- Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII 379 KB
- Antrag Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII 297 KB
- Mietbescheinigung - Anlage 1 zu § 22 SGB II 44 KB