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Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises aktivieren Kontakt
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17 Bürgerservice mit allgemeinen Dienstleistungen, Meldeangelegenheiten und Personenstandswesen
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Ein Personalausweis ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) können Sie im Internet unter anderem online Verwaltungsdienstleistungen nutzen aber auch einfacher und sicherer als bisher z. B. Versicherungen abschließen oder in Online-Shops einkaufen.
Ab dem Jahr 2017 ist die eID-Funktion standardmäßig freigeschaltet.
Bei Personalausweisen, die vor 2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wurden, kann diese Funktion nachträglich aktiviert werden.
Seit dem 07. Februar 2022 können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Zudem kann die Online-Ausweisfunktion selbstständig aktiviert werden. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nach vorheriger Terminabsprache im Bürgerservice aktivieren zu lassen.
Ein Ausschalten bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion ist nicht möglich.
Für weitere Informationen über die Online-Ausweisfunktion klicken Sie bitte hier.
Zum 01.01.2021 wurde zudem die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Diese ist ebenfalls im Bürgerservice erhältlich, ein Online-Termin zur Beantragung kann hier ebenfalls gebucht werden.
Formen der Antragstellung
Persönlich / Online
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.