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Sondernutzung von öffentlichen Straßen Kontakt
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Rathaus
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
Typische Sondernutzungsarten sind zum Beispiel:
- Anbringen von Plakattafeln oder Transparenten,
- Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten,
- Aufstellung von Baugerüsten, Containern,
- Aufstellung von Werbe-, Verkaufs- und Informationsständen,
- Ausschank, Absperrungen
Anträge richten Sie bitte an den NetteBetrieb, Betriebsbereich Zentrale Dienste.
Sie können den Antrag über den folgenden Link online stellen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Die Dienstleistung kann auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragt werden: