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Sondernutzung von öffentlichen Straßen Kontakt

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Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Typische Sondernutzungsarten sind zum Beispiel:

  • Anbringen von Plakattafeln oder Transparenten,
  • Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten,
  • Aufstellung von Baugerüsten, Containern,
  • Aufstellung von Werbe-, Verkaufs- und Informationsständen,
  • Ausschank, Absperrungen

Anträge richten Sie bitte an den NetteBetrieb, Betriebsbereich Zentrale Dienste.

Sie können den Antrag über den folgenden Link online stellen:

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Die Dienstleistung kann auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragt werden:

WSP.NRW

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