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Nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen ebenfalls einer solchen Erlaubnis, auch wenn keine Absperrmaßnahmen erfolgen.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an den Fachbereichbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung geschickt werden.

Die Frist für die Beantragung beträgt 14 Tage vor geplantem Beginn des Umzuges bzw. der Veranstaltung.

 

Die Dienstleistung der Parkplatzabsperrung für einen Umzug / Einrichtung einer Halteverbotszone kann auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragt werden:

WSP.NRW

Gebühr

  • Genehmigung von Umzügen: 45,00 Euro
  • St. Martinsumzüge sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 StVO gebührenfrei
  • Großveranstaltungen nach Aufwand

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