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Untersuchungsberechtigungsschein Kontakt
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Einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen.
Mit diesem Schein sind die Untersuchungen kostenlos. Es besteht freie Arztwahl. Der Antrag kann von den Jugendlichen selbst oder von den Personensorgeberechtigten (Eltern, Betreuer) gestellt werden.
Wer eine normale Berufstätigkeit und keine Ausbildung aufnimmt, erhält keinen Untersuchungsberechtigungsschein. Wird für diese Berufstätigkeit eine ärztliche Untersuchung benötigt, müssen die Kosten selbst oder von der Krankenversicherung getragen werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird am Ort der Hauptwohnung der Jugendlichen ausgestellt. Für im Ausland lebende Jugendliche wird der Schein am Beschäftigungsort ausgestellt.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme werden auch Scheine für Nachuntersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres sowie Ersatz für verlorene Scheine ausgestellt.
Für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unser Online-Formular. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihnen der Untersuchungsberechtigungsschein innerhalb weniger Werktage zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis mit Lichtbild wie zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein