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Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Wohnungsbindungsgesetz (WFNG NRW) Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Im Fachbereich Soziales können Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stellen, der Sie berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • der Höhe Ihres Einkommens
  • der Größe der Wohnung

Gebühren

  • 10,00 € für Bürger im Leistungsbezug (Job Center und Grundsicherung)
  • 15,00 € für Berufstätige, Rentner, etc.

Termine und benötigte Unterlagen

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Sprechzeiten

Der Bereich Wohnungswesen bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.

Montags: 08:30 - 12:30 Uhr

Mittwochs: 08:30 - 12:30 Uhr

Freitags: 08:30 - 12:00 Uhr

Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Notwendige Formulare

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