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Übernachten & Gastronomie

Ein Bett auf der Wiese

Aufgrund der Covid-19 Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken und der Zugang zur Gastronomie mit Wirkung der jeweils aktuellen Fassung der NRW Corona-Schutzverordnung unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld über die geltenden Regelungen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier:

Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes

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