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Kinderschutzfachkraft

Bei Handlungsunsicherheiten und Verfahrensfragen im Kinderschutz können die Kinderschutzfachkräfte des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie zu Rate gezogen werden.

Die Beratung erfolgt anonym und möglichst frühzeitig, wenn erste (mögliche) Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden.

Das Beratungsangebot der Kinderschutzfachkräfte richtet sich an Lehrerinnen, Lehrer, Ärztinnen, Ärzte, Erzieherinnen, Erzieher, Tagespflegepersonen, ehrenamtlich Tätige, (Sozial-)Pädagoginnen, (Sozial-)Pädagogen und Andere, die im beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen.

Die Aufgaben der Kinderschutzfachkräfte beinhalten u.a.:

  • Anonyme Einzel- und Teamberatung bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung
  • Vorgeschaltete Beratungsstelle (nicht Allgemeiner Sozialer Dienst)
  • Begleitung bei Gefährdungseinschätzungen
  • Hilfe bei Vorbereitung auf Elterngespräche
  • Unterstützung bei Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung an weitere Beratungsstellen

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