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Ein Vormund ist der vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen. Die Anordnung einer Vormundschaft wird erforderlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie zum Beispiel verstorben sind oder wenn den Eltern durch eine Entscheidung des Familiengerichts die elterliche Sorge entzogen oder ruhend gestellt wurde.
Für ein nichteheliches Kind, dessen Mutter noch minderjährig ist, wird Kraft Gesetzes das Jugendamt Vormund (gesetzliche Vormundschaft), bis die Mutter volljährig ist.
Das Jugendamt kann als Vormund bestellt werden.