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Wirtschaftliche Jugendhilfe Kontakt

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Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist es, dieses Recht zu verwirklichen.

Wenn Eltern allerdings bei der Erziehung Hilfe durch Beratung und / oder durch konkrete Hilfsangebote benötigen, kann der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -zunächst der Allgemeine Soziale Dienst- unterstützend zur Seite stehen.

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen. Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige.

Mit Ausnahme der ambulanten Hilfen haben sich Eltern - je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - an den Kosten der Hilfe zu beteiligen.