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Abwasser: Fehler beim übermittelten Zinssatz
Mitteilung vom: 19.02.2021
Der durch die Stadt Nettetal auf Anfrage an die Rheinische Post übermittelte Zinssatz, der in der Abwasserkalkulation 2021 berücksichtigt wurde, ist nicht richtig. Der Rat der Stadt Nettetal hatte im Jahr 2011 beschlossen, bei der Kalkulation der Abwassergebühren ab 2012 für die Eigenkapitalverzinsung einen Zinssatz von 3 Prozent und nicht wie angegeben von 5,42 Prozent zu berücksichtigen. Der Zinssatz für die Stadt Nettetal liegt damit deutlich unter dem höchsten zulässigen Satz.