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Zutritt zu kommunale Dienststellen im Kreis Viersen nur mit 3G-Nachweis (archivierte Mitteilung)

Mitteilung vom: 25.11.2021

Alle Dienststellen der kommunalen Verwaltungen im Kreis Viersen sind ab sofort nur noch mit 3G-Nachweis zu betreten. Das trifft auf das Kreishaus, die Rathäuser sowie deren Außenstellen zu. Der Nachweis wird an den jeweiligen Eingängen kontrolliert. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Darauf weisen Landrat Dr. Andreas Coenen, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hin. Sie hatten sich zu den Vorgaben der neuen Corona-Schutzverordnung ausgetauscht und besprochen.
„Gemeinsam schaffen wir einen Rahmen, wie wir die Gesundheit aller Beteiligten in den kommunalen Verwaltungen schützen können", sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.
„Wir sind bemüht, alle Dienstleistungen weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten und bitten deshalb um Verständnis und Mithilfe", so Karl-Heinz Wassong, Bürgermeister von Niederkrüchten und Sprecher der Bürgermeister im Kreis Viersen.
Präsenztermine können nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden. Viele Dienstleistungen des Kreises, der Städte und Gemeinden sind online verfügbar.
Das Kreishaus am Rathausmarkt in Viersen ist täglich zwischen 8.00 und 17.00 Uhr geöffnet.

Das Rathaus in Nettetal ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8 bis 16.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr

https://www.nettetal.de/de/verwaltung/17-17-buergerservice-mit-allgemeinen-dienstleistungen/