Die Stadt Nettetal ist zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbenden gesetzlich verpflichtet. Über die Zuweisung entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg. Gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel".
Das Aufgabengebiet der Sozialarbeitenden umfasst unter anderem die Entscheidung über die adäquate Unterbringung von geflüchteten Personen in den zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterkünften. Bei der Entscheidung zur Unterbringung der Geflüchteten werden relevante Kriterien, die eine bestmögliche Unterbringung gewährleisten sollen, berücksichtigt. Ein besonderer Fokus wird unter anderem auf den Familienverbund, die gesundheitliche Verfassung, die Herkunft und die Religion gelegt.
Die Stadt Nettetal unterhält eine Vielzahl an verschiedenen Unterkünften, welche im gesamten Stadtgebiet in Gemeinschaftsunterkünfte und wohnungsähnliche Unterkünfte unterteilt werden.
In dem Bereich Downloads können die aktuelle Anzahl an Unterkünften, Kapazitäten und Zahlen der untergebrachten Personen der letzten drei Monate eingesehen werden.
Den Bedarf an Unterbringungskapazitäten ermittelt die Stadt Nettetal regelmäßig und evaluiert die Situation in den Unterkünften.
Wer Fragen hat, kann sich zudem jederzeit per E-Mail an notunterkunft@nettetal.de wenden.
Ansprechpartner
Nicola Dickmanns | 02153 - 898 - 5903 |
Sebastian Fuß | 02153 - 898 - 5904 |
Awat Ibrahim | 02153 - 898 - 5914 |
Tim Leuken | 02153 - 898 - 5902 |