Der Integrationsrat vertritt die Interessen der in Nettetal lebenden Migrantinnen und Mitgranten. Alle Informationen zum Integrationsrat erhalten Sie hier.
Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.
Wahlberechtigung
Zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 14. September 2025 werden auch die Wahlen zum Integrationsrat abgehalten. Kandidieren können deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in ihrer jeweiligen Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist zudem, dass sie im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht besitzen (also wählbar sind).
Wahlperiode
Integrationsräte werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, sodass die kommende Wahlperiode bis September 2030 reicht. Eine Ausnahme bildet der Rücktritt aus persönlichen Gründen, der eine vorzeitige Niederlegung des Mandats erforderlich machen kann.
Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 06. August 2025 an alle Wahlberechtigten in Nettetal versandt.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen über einen Link auf unserer städtischen Internetseite, durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet oder durch Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Ein Versand beantragter Briefwahlunterlagen erfolgt dann ab dem 08. August 2025.
Weitere Informationen folgen in Kürze.