Lärmaktionsplan

Ziel des europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen soll.

Ein Lärmaktionsplan ist für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahzeuge pro Jahr aufzustellen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat folgende Straßen und Straßenabschnitte kartiert:

Autobahn 61

  • im gesamten Stadtgebiet,

Bundesstraße 221

  • von nördlicher Stadtgrenze bis Anschlussstelle Kaldenkirchen,
  • von westlicher Stadtgrenze bis Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd,

Bundesstraße 509

  • von östlicher Stadtgrenze bis Anschlussstelle Nettetal,

Landesstraße 373

  • von Bundesstraße 509 Straße Am Schlibecker Berg bis Heidenfeldstraße,
  • südliche Stadtgrenze bis Anschlussstelle Nettetal,

Landesstraße 29

  • Lobbericher Straße – von Anschlussstelle Breyell bis Lambertimarkt.

Auf Grundlage  einer  Auswertung  der  Bereiche  mit  Überschreitung  der  Auslösewerte  (Lden>65  dB(A)und /  oder  Lnight >55  dB(A))  und  einer  zulässigen  (Bebauungsplan)  oder  tatsächlichen  (Realnutzung)  empfindlichen  Nutzung  (Wohnung,  Schule,  Krankenhaus)  wurden  mit  einer  Auswertung  Belastungsachsen  identifiziert,  die  sich  aus  einer Überschreitung der Auslösewerte beim überwiegenden Teil der Gebäude ergeben:

Bundesstraße 221 Kaldenkirchener Straße –Geldrische Straße

  • Kaldenkirchener Straße, Haus Nr. 28b, bis Hinsbecker Straße

Landesstraße 29 Lobbericher Straße

  • Dülkener Straße bis Lambertimarkt.

Darin enthalten sind als sehr stark belastete Bereiche mit Lden>70 dB(A) bzw. Lnight>60 dB(A):

Landesstraße 29 Lobbericher Straße

  • Straße Felderend bis Lambertimarkt

Für diese betroffenen Abschnitte wurde vom Planungsbüro eine mögliche Maßnahmenplanung erarbeitet.

Der Entwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Mobilität am 3. Dezember 2020 ausführlich vorgestellt. Der Ausschuss hatte daraufhin beschlossen, auf dieser Grundlage die nach der Umgebungslärmrichtlinie vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Bauleitplanverfahren in der Weise, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 4. Januar 2021 bis einschließlich 8. Februar 2021 öffentlich ausgelegt und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wurde. Art, Zeit und Ort der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Amtsblatt für den Kreis Viersen Nr.57/2020 vom 24. Dezember 2020 öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich wurde in der örtlichen Presse über die öffentliche Auslegung informiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. Dezember 2020 gebeten, bis zum 8 Februar 2021 zu den Entwurfsunterlagen Stellung zu nehmen. Die Frist wurde auf Antrag bis zum 26. Februar 2021 verlängert.

Der Rat der Stadt Nettetal hat den Lärmaktionsplan, 3. Stufe in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 beschlossen.

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Weitere Informationen: www.ct.de