Neuigkeiten aus dem Finanzbereich

Haushaltsentwurf 2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2024 wurde am 06.09.2023 in den Rat der Stadt Nettetal eingebracht. Für das Jahr 2024 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -12,1 Mio. Euro geplant und auch mittelfristig sind Haushaltsdefizite in einem Gesamtvolumen von 29,5 Mio. Euro zu erwarten. Da die Stadt Nettetal Ende 2022 über eine verhältnismäßig hohe Ausgleichsrücklage von rund 35,6 Mio. Euro verfügt, ist am Ende des Planungszeitraumes noch ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich.

Die Haushaltsplanung erfolgt unter sehr herausfordernden Rahmenbedingungen. Aufgrund der verhaltenen Konjunkturprognosen sowie geplanter und beschlossener Steuererleichterungen haben die nordrhein-westfälischen Kommunen mit Einnahmeeinbußen in einer Größenordnung von 1 Mrd. Euro zu rechnen. Dem zunehmenden Aufgabenwachstum steht kein adäquater finanzieller Ausgleich gegenüber und hinzu kommen erhebliche tarif- und inflationsbedingte Mehraufwendungen. Folglich zeigt die aktuelle Finanzprognose der kommunalen Spitzenverbände ein dauerhaftes Defizit der Kommunalhaushalte mit steigender Anzahl von Haushaltssicherungsverfahren auf. Der Haushaltsausgleich wird zusätzlich dadurch erschwert, dass (anders als noch in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 ff. vorgesehen) die Isolierung pandemie- und kriegsbedingter Schäden nicht mehr vorzunehmen ist. Insgesamt stehen auch die kommunalen Haushalte am Beginn einer Konsolidierungsphase, wie sie bereits auf Bundes- und Landesebene zu beobachten ist.

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Nettetal für das Haushaltsjahr 2024 mit den dazugehörigen Anlagen liegt gemäß §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April, seit dem 07.09.2023 bis zum Ende des Beratungsverfahrens im Rat der Stadt im Rathaus, Nettetal - Lobberich, Doerkesplatz 11, Zimmer 337-339, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus oder kann hier unter Downloads abgerufen werden.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen können von den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Nettetal nach Beginn der Auslegung bis zum 31.10.2023 Einwendungen erhoben werden. Diese können schriftlich an den Bürgermeister in Nettetal eingereicht oder beim Zentralbereich Finanzen im Rathaus Nettetal-Lobberich zur Niederschrift erklärt werden. Über solche Einwendungen wird der Rat der Stadt Nettetal in öffentlicher Sitzung beschließen.

Schuldenbericht 2022

Der Schuldenbericht für das Jahr 2022 kann ab sofort unter Zins- und Schuldenmanagement abgerufen werden.

Haushalt 2023

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.

Bei einem Haushaltsvolumen von rund 129 Mio. € wird das Jahr 2023 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag von 5,49 Mio. € abschließen, der aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Der Haushalt der Stadt Nettetal gilt damit gem. § 75 Abs. Abs. 2, Satz 3 GO NRW als ausgeglichen.

Die Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert.

Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Viersen am 19.12.2022 angezeigt und am 02.02.2022 im Amtsblatt des Kreis Viersen öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Nettetal-Lobberich in den Räumen der Kämmerei während der Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.

Der Gesamtplan nebst Anlagen kann zudem weiter unten auf dieser Seite unter „Downloads“ aufgerufen werden. Über die im pdf-Dokument enthaltenen Inhaltsverzeichnisse und Lesezeichen können Sie im gesamten Haushalt mit Satzung, Vorbericht, Haushaltsplan und Anlagen navigieren und erlangen so schnell die gewünschte Information.

Um sich einen ersten Überblick über den städtischen Haushalt zu verschaffen, steht Ihnen zudem eine visualisierte Fassung unter folgendem Link zur Verfügung:

https://havis.krzn.de/havis/hv?mkz=net

Die Haushalte der vergangenen Jahre stehen unter Haushalt zum Download zur Verfügung.

Jahresabschluss 2021

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht zum 31.12.2021 festgestellt.

Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von rund 6,7 Mio. €. Für den Haushalt 2021 war ein Jahresfehlbetrag von rund -0,3 Mio. € geplant. Mit einem Jahres-überschuss von rund 6,7 Mio. € fällt dieses rund 7,0 Mio. € besser als geplant aus. Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres von rund -2,3 Mio. € kann damit mehr als ausgeglichen werden. Der Überschuss wird laut Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt. Diese wird sich somit auf rund 30,0 Mio. € erhöhen. Der Anfangsbestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2009 betrug rund 17,4 Mio. €. Der Jahresabschluss kann unter Downloads eingesehen werden. Zudem liegen die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten bei der Kämmerei im Rathaus aus.

Die Jahesabschlüsse der vergangenen Jahre können unter Jahres- und Gesamtabschluss abgerufen werden.

Gesamtabschluss 2021

In der Sitzung vom 14.06.2023 hat der Rat der Stadt Nettetal den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Gesamtabschluss zum 31.12.2021 bestätigt. Der Gesamtabschluss ist das kommunale Gegenstück zum handelsrechtlichen Konzernabschluss. Hier werden neben dem städtischen Jahresabschluss die Jahresabschlüsse aller kommunalen Unternehmen zu einem konsolidierten Abschluss zusammengeführt. Dafür werden Ansatz und Bewertung vereinheitlicht und alle konzerninternen Leistungen eliminiert.

Sämtliche Unterlagen können unter Downloads abgerufen werden. Zudem liegt der Gesamtabschluss während der üblichen Dienstzeiten bei der Kämmerei im Rathaus aus und kann dort eingesehen werden.

Die Gesamtabschlüsse der vergangenen Jahre können unter Jahres- und Gesamtabschluss abgerufen werden.

Elektronischer Rechnungsempfang

Die Stadt Nettetal unterstützt die Nutzung von elektronischen Rechnungen. Unter sogenannten E-Rechnungen sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen zu verstehen. Dies spart nicht nur dem Rechnungsersteller Porto und Zeit, sondern ebenfalls dem Rechnungsempfänger Aufwand und Zeit für die Erfassung und weitere Bearbeitung. Das Land Nordrhein-Westfahlen hat mit Weberfassung E-Rechnung ein zentrales Eingangsportal für die Entgegennahme von E-Rechnungen in Betrieb genommen, an das sich auch die Stadt Nettetal angeschlossen hat.

Für die korrekte Übermittlung ist die Leitweg-ID der Stadt Nettetal 051660016016-31001-91 anzugeben. E-Rechnungen müssen dem Datenaustauschstandard XRechnung in der aktuellen Version bzw. der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entsprechen. Eine ZUGFeRD Rechnung wird angenommen, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD 2.1.1 Standards entspricht. Weitergehende Informationen über das Eingangsportal und die Erstellung und Einreichung von elektronischen Rechnungen erhalten Sie unter:

https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller

Sollten Sie noch nicht in der Lage sein elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden, können Sie Ihre Rechnungen hilfsweise auch gerne im PDF-Format an rechnung@nettetal.de senden. Bitte für jede Rechnung eine separate E-Mail verschicken.

Stadt vergibt Aufträge zukünftig über eVergabe

Mehr als 60 Unternehmer aus der Region haben sich jetzt im Nettetaler Rathaus über das neue elektronische Vergabeportal (eVergabe) der Stadt informiert. Immerhin bietet die Stadtverwaltung mit einem jährlichen millionenschweren Auftragsvolumen ein großes Potenzial und die öffentlichen Aufträge sind für viele Branchen und Betriebe von großem Interesse.

Die zentrale Schnittstelle zwischen dem Bieterbetrieb, also den örtlichen Handwerkern, und der städtischen Vergabestelle ist das Portal des Deutschen Ausschreibungsblattes unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de.

Holger Haake und Thomas Durmann vom Ausschreibungsblatt erklärten den Zuhörern, wie sie ihre Angebote digital abgeben können. Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote in Textform mit Hilfe einer kostenlosen Software. Mit einer digitalen Signatur wird das Angebot unterzeichnet und bleibt bis zum Eröffnungstermin verschlüsselt. Erst dann kann es von der städtischen Vergabestelle geöffnet werden.

Bei der Live-Demonstration konnten die Teilnehmer feststellen: sich online auf Ausschreibungen der Stadt zu bewerben, bringt klare Vorteile mit sich. „Die Software weist auf formale Fehler hin und bietet auch die Möglichkeit, das eigene Angebot nochmal zurückzuziehen oder zu korrigieren", so Durmann. Bei der Erstellung des Angebots unterstützt das Programm den Anbieter und macht auf Logikfehler aufmerksam. So wird sichergestellt, dass es vollständig abgegeben wird. Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote noch zurückgezogen und neu abgegeben werden. Die weiteren Vorteile der elektronischen Vergabe sind kürzere Bearbeitungszeiten, eine detaillierte Dokumentation, kein Aufwand durch Versand von Vergabeunterlagen und ein vergaberechtskonformes Arbeiten.

Wer dennoch Probleme bei der Online-Abgabe seines Angebots habe, werde telefonisch über die Bieterhotline (0211 / 88 27 38-288) betreut, so Durmanns Versprechen. „Durch eine vollständig elektronisch durchgeführte Vergabe können zum Beispiel Fehler oder Verspätungen bei der Angebotsabgabe reduziert, die Angebotsfristen bis zum letzten Moment voll ausgeschöpft oder die Bieterfragen durch vereinfachte Kommunikationsmöglichkeiten schneller beantwortet werden", so Julia Huss von der zentralen Vergabestelle der Stadt.

Zufrieden zeigten sich auch die örtlichen Handwerksbetriebe von dem neuen Verfahren: „Das Programm ist sehr kundenfreundlich", lobte Dirk Schiffer vom gleichnamigen Dachdeckerbetrieb die Entscheidung der Stadt. Die Basisversion des Programms ist kostenlos. Alle Aufträge der Stadt werden ständig auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Über die Vergabenummer erfolgt die Verknüpfung zum Deutschen Ausschreibungsblatt. Weitere Informationen erteilt die Zentrale Vergabestelle unter Telefon 02153/898-2008 oder E-Mail vergabe@nettetal.de.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de