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Foto: Stadt NettetalMit dem Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger Nettetals eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Durchgrünung Nettetals zu leisten.
Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?
Durch das Förderprogramm soll in Zeiten des Klimawandels und als Beitrag zum Artenschutz ein Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen zur Durchgrünung ihrer Grundstücke geschaffen werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Nettetal sowie Gewerbetreibende für Maßnahmen auf Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Nettetal.
Was wird gefördert und wie hoch sind die Fördersätze?
Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn-und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses.
Zudem soll im gesamten Stadtgebiet von Nettetal ein Anreiz geschaffen werden, besonders für private Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, versickerungsfähige und begrünte Flächen zu schaffen.
Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen.
Grundsätzlich werden die Material-und Arbeitskosten sowie die Entsorgung von der Stadt Nettetal in der Höhe der Fördersätze und bis zum Höchstbetrag übernommen.
Werden die Arbeiten in Eigenregie geleistet, erfolgt die Übernahme der Materialkosten.
Fördergegenstände | Fördersätze |
---|---|
extensive Dachbegrünung | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme |
Fassadenbegrünung | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme |
Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme |
Flächenentsiegelung | bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme |
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie können den Antrag bequem online über unser Online-Formular einreichen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Dateien hochzuladen. Sie benötigen zum Antrag zwei Kostenvoranschläge.
Alternativ können Sie den Antrag samt Anlagen aber auch an agnes.steinmetz@nettetal.de senden oder an die Anschrift Stadt Nettetal, Fachbereich 62, Agnes Steinmetz, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal schicken.
Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Haben Sie alle Unterlagen erfolgreich eingereicht und ergab die Prüfung die Förderfähigkeit, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mit der festgesetzen Fördersumme.
Wann wird die Fördersumme ausbezahlt?
Haben Sie die Maßnahme durchgeführt, reichen Sie bitte alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie ein Foto ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Die Anträge werden jedoch nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, können keine Anträge mehr bearbeitet werden.
Was gibt es noch zu beachten?
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwenungsbescheides begonnen werden.
Ein Rückbau der geförderten Anlagen darf erst frühstens nach Ablauf von fünf Jahren erfolgen.
Entsiegeln lohnt sich!
Im Gegensatz zu versiegelten Flächen werden für vollständig entsiegelte Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben.
Kontakt
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Agnes Steinmetz
0 21 53 / 898-62 03
agnes.steinmetz@nettetal.de