Förderprogramm Nettetal grünt und blüht

Beispiel Dachbegrünung

Mit dem Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger Nettetals eine finanzielle Förderung für Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Durchgrünung Nettetals zu leisten.
Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses. Zudem soll im gesamten Stadtgebiet von Nettetal durch einen finanziellen Zuschuss ein Anreiz geschaffen werden, besonders für private Grund- und Gebäudeeigentümer/innen, versickerungsfähige und begrünte Flächen zu schaffen. Gefördert werden Schottergartenentsiegelungen und deren Umwandlung in klimafreundliche Vorgärten sowie die Entsiegelung von sonstigen Flächen und eine anschließende Anlage wasserdurchlässiger Alternativen (z. B. Rasen, Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Rasenwabe).
Weiterhin soll durch die finanzielle Unterstützung privater Baumeigentümerinnen und Baumeigentümer bei der Pflege und Unterhaltung ökologisch wertvoller und/oder ortsbildprägender Bäume deren Erhalt und Schutz gefördert werden.

 

Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?

Durch das Förderprogramm soll in Zeiten des Klimawandels und als Beitrag zum Artenschutz ein Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen zur Durchgrünung ihrer Grundstücke geschaffen werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Nettetal sowie Gewerbetreibende für Maßnahmen auf Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Nettetal.

Was wird gefördert und wie hoch sind die Fördersätze?

Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn-und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses.

Zudem werden Schottergartenentsiegelungen und deren Umwandlung in insektenfreundliche Vorgärten sowie sonstige Ensiegelungen, die durch wasserdurchlässige Alernativen ersetzt werden, gefördert.

Weiterhin werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für heimische Bäume mit einem Stammumfang von 150 cm gemessen in 1 m Höhe gefördert.

Übersicht Fördersumme

Fördergegenstände Fördersätze
extensive Dachbegrünung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme
Fassadenbegrünung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme
Altbaum

bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 500 € pro Maßnahme

Schottergartenensiegelung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € pro Maßnahme
sonstige Entsiegelungen

bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 €

Wie stelle ich einen Antrag?

Sie können den Antrag bequem online über unser Online-Formular einreichen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Dateien hochzuladen. Sie benötigen zum Antrag zwei Kostenvoranschläge. Für den Baustein Altbaum wird nur ein Kostenvoranschlag verlangt.

Alternativ können Sie den Antrag samt Anlagen aber auch an agnes.steinmetz@nettetal.de senden oder an die Anschrift Stadt Nettetal, Fachbereich 62, Agnes Steinmetz, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal schicken.

Besonderheit bei Baustein Baumpflege:

Wird eine Maßnahme von den Antragstellern und Antragstellerinnen für notwendig gehalten, so ist dies formlos bei der Stadtverwaltung anzumelden. Er erfolgt ein Besichtigungstermin zur Begutachtung der betreffenden Bäume. Wird die Förderfähigkeit bestätigt, erfolgt ein schriftlicher Antrag wie oben beschrieben.

Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Haben Sie alle Unterlagen erfolgreich eingereicht und ergab die Prüfung die Förderfähigkeit, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mit der festgesetzen Fördersumme.

Wann wird die Fördersumme ausbezahlt?

Haben Sie die Maßnahme durchgeführt, reichen Sie bitte alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie ein Foto ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und einer eventuellen Abnahme  erfolgt die Auszahlung.

Bis wann können Anträge gestellt werden?

Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Die Anträge werden jedoch nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, können keine Anträge mehr bearbeitet werden.

Was gibt es noch zu beachten?

Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwenungsbescheides begonnen werden.

Ein Rückbau der geförderten Anlagen darf erst frühstens nach Ablauf von fünf Jahren erfolgen.

Die Förderung von Bäumen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die geförderten Gehölze dauerhaft erhalten bleiben.

Pro Kalenderjahr kann eine Maßnahme pro Baustein, Grundstück und Antragsteller bzw. Antragstellerin gefördert werden.

 

Entsiegeln lohnt sich!

Im Gegensatz zu versiegelten Flächen werden für vollständig entsiegelte Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben.

  • Begrüntes Garagendach vorher nachher
  • Dachbrgünung Vorher Nachher

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de