Kommunalwahlen

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen werden

  • der Stadtrat,
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin,
  • der Landrat/die Landrätin des Kreises Viersen und
  • der Kreistag

gewählt.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch den Rat und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin vertreten. Der Rat entscheidet über alle städtischen Angelegenheiten und ist somit auch ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Rates werden unmittelbar von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist kommunaler Wahlbeamter/kommunale Wahlbeamtin und führt den Vorsitz im Rat. Er/Sie wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt, ist kein Ratsmitglied, hat aber Stimmrecht im Rat.

Sollte am 14. September 2025 keiner der Bürgermeister- und/oder Landratskandidat*innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  3. seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025, in der Stadt Nettetal für die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl bzw. im Kreis Viersen für die Kreistagswahl seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat, oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihr Bürgerservice.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder wer einen Wahlschein besitzt.

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, auch die wahlberechtigten Unionsbürger, in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen in der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 03.08.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 21.08.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 25.08.bis 29.08.2025 die Wählerverzeichnisse ausliegen. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Dies gilt auch für wahlberechtigte Unionsbürger. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 

Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an Ihren Bürgerservice.

Wichtige Informationen bei Zu-, Um- und Wegzügen

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

Sie sind nach dem 03.08.2025 hier zugezogen oder innerhalb der Stadt Nettetal umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt. Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

1.  Zuzug aus einer Stadt/Gemeinde außerhalb des Kreises Viersen
Melden Sie sich als Deutscher oder Unionsbürger  nach dem 03.08.2025 in Nettetal an und kommen aus einer Stadt oder Gemeinde, die nicht im Kreis Viersen liegt, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und sind für die Kommunalwahlen wahlberechtigt. Folglich werden Sie aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Bei einer Anmeldung nach dem 29.08.2025 sind Sie nicht wahlberechtigt und können an den Kommunalwahlen nicht teilnehmen. 

2.  Wegzug in eine Stadt/Gemeinde außerhalb des Kreises Viersen
Haben Sie bisher in Nettetal gewohnt und melden Sie sich als Deutscher oder Unionsbürger nach dem 03.08.2025 in einer Stadt oder Gemeinde, die nicht im Kreis Viersen liegt, an, werden Sie bei der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für Ihre neue Adresse maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen und sind für die Kommunalwahlen in der neuen Gemeinde wahlberechtigt. Folglich werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Nettetal gestrichen. Bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Stimmen werden ungültig.

Wenn Sie sich nach dem 29.08.2025 außerhalb anmelden sind Sie nicht wahlberechtigt und können an den Kommunalwahlen nicht teilnehmen.

Das gleiche gilt, wenn Sie sich in Nettetal abmelden und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

3.  Zuzug aus einer Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreises Viersen
Wenn Sie als wahlberechtigter Deutscher oder Unionsbürger aus einer Stadt oder Gemeinde, die im Kreis Viersen liegt, in Nettetal zugezogen sind und sich nach dem 03.08.2025 in Nettetal anmelden, so werden Sie in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen und sind für die Kommunalwahlen wahlberechtigt. Sie werden aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Wenn Sie sich nach dem 29.08.2025 in Nettetal anmelden werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und sind nur für die Kreistagswahl wahlberechtigt. Für die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl sind Sie nicht wahlberechtigt

Die oben dargestellten Regelungen gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung nach dem 29.08.2025 als Hauptwohnung anmelden! 

4.  Wegzug in eine Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreises Viersen
Melden Sie sich als wahlberechtigter Deutscher oder Unionsbürger nach dem 03.08.2025 in einer anderen Stadt oder Gemeinde innerhalb des Kreises Viersen an, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer neuen Gemeinde aufgenommen und folglich aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Nettetal gestrichen. Sie sind für die Kommunalwahl in dem für Ihre neue Adresse maßgeblichen Stimmbezirk wahlberechtigt.

Wenn Sie nach dem 29.08.2025 in eine Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreises Viersen verziehen, so sind Sie für die Kreistagswahl wahlberechtigt und werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt aufgenommen und folglich aus dem Wählerverzeichnis in Nettetal gestrichen. Wie bei Punkt 3 besteht allerdings kein Wahlrecht für die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl. 

5.  Ummeldungen innerhalb der Stadt Nettetal
Wenn Sie innerhalb unserer Stadt umgezogen sind und sich nach dem 03.08.2025 umgemeldet haben, werden Sie von Amts wegen in den neuen Wahlbezirk eingetragen. Erfolgt die Ummeldung allerdings nach dem 29.08.2025, so bleiben Sie im Stimmbezirk entsprechend Ihres vorherigen Wohnsitzes wahlberechtigt.

Grundsätzlich ist bei Streichungen zu beachten, dass bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Stimmen ihre Gültigkeit verlieren. 

Haben Sie noch weitere Fragen
Dann wenden Sie sich bitte an die
Stadt Nettetal 
- Bürgerservice -
Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Tel: 02153/898-1702, -1708, -1722 und -1725

 

Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 06. August 2025 an alle Wahlberechtigten in Nettetal versandt. 

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet oder durch Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Ebenfalls ist eine Beantragung über folgenden Link möglich: https://wahlen.krzn.de/briefwahl/k71rgx2xkpzqee9nyj8h/12/0035

Ein Versand beantragter Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 08. August 2025.

 

Akustische Wahlunterstützung

Blinde und sehbehinderte Menschen werden, wie schon bei vorangegangenen bundesweiten Wahlen, auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 barrierefrei wählen können - zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahllokal. 

Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihr Wahlhilfepaket automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die kein Mitglied sind, können sich die kostenlosen Wahlhilfepakete bei den Landesgeschäftsstellen 0 21 59 / 96 55 15 bestellen. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal eine Stimmzettelschablone bereit liegen.

Darüber hinaus sind akustische Stimmzettel für jeden einzelnen Stimmbezirk abhörbar. Hierfür gibt es eine zentrale Rufnummer: 0800 000 9671. Diese ermöglicht den Zugriff auf alle Stimmzettel in NRW nach Eingabe von Postleitzahl und Stimmbezirksnummer.

Zusätzlich ist jedem Stimmbezirk in Nettetal eine individuelle Rufnummer zugeordnet. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

StimmbezirkRufnummer
4010  0800 0009 671 3866
4020  0800 0009 671 3867
4031 
4032  
0800 0009 671 3868
4040  0800 0009 671 3869
4050  0800 0009 671 3870
4060  0800 0009 671 3871
4071 
4072  
0800 0009 671 3872
4080  0800 0009 671 3873
4090  0800 0009 671 3874
4100  0800 0009 671 3875
4111 
4112  
0800 0009 671 3876
4120  0800 0009 671 3877
4130  0800 0009 671 3878
4141 
4142  
0800 0009 671 3879
4150  0800 0009 671 3880
4160  0800 0009 671 3881
4170  0800 0009 671 3882
4180  0800 0009 671 3883
4190  0800 0009 671 3884
4200  0800 0009 671 3885
4210  0800 0009 671 3886

 


Meldung als Wahlhelfende

Zur Durchführung der Wahlen benötigt die Stadt Nettetal etwa 285 Wahlhelfende und ist somit auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. 

Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen sowie die Integrationsratswahl statt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese am Sonntag, den 28.09.2025 durchgeführt. Erfreulicherweise haben sich hierfür schon so viele freiwillige Wahlhelfende gemeldet, dass der Bedarf bereits gedeckt ist und eine Reserveliste für spontane Ausfälle vorliegt. 

 

Alle Informationen hierzu finden Sie unter: Meldung als Wahlhelfende.

Kommunalwahl 2020

Wappen Stadt Nettetal

Am Sonntag, den 13. September 2020 fanden die letzten Kommunalwahlen statt. Da keiner der Bürgermeisterkandidaten hierbei mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, fand am 27. September 2020 eine Stichwahl unter den beiden Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Das waren der amtierende Bürgermeister Christian Wagner (CDU) sowie sein Herausforderer Christian Küsters (aufgestellt von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP).

Die Stichwahl gewonnen hat Christian Küsters, der 68,16 % der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 03. November 2020 wurde Herr Küsters vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Wahlergebnis

Statistik

Das Ergebnis der letzten Kommunalwahlen können Sie

einsehen.

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