Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Biether Straße

Veröffentlicht am: 25.04.2025

Biether Straße Breyell Radwegebenutzungspflicht

Die Stadt Nettetal setzt sich weiter für die Verbesserung und Sicherheit des Radverkehrs ein. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Aufhebung der Pflicht, auf einem Teil der Biether Straße (Hausnummer 10 bis 20) Radwege zu benutzen.

Durch diese Änderung können Radfahrerinnen und -fahrer nun auf beiden Seiten der Straße fahren, anstatt nur in eine Richtung. Die Stadt Nettetal hat diesen Bereich sorgfältig geprüft und dabei verschiedene Faktoren wie den Zustand des Geh- und Radweges, die Radwegeführung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Verkehrsstärke berücksichtigt. Die Polizei und Straßen NRW waren in diesen Prozess eingebunden.

Die Stadt Nettetal möchte auch in anderen Teilen der Stadt die Pflicht, Radwege zu benutzen, überprüfen. Viele Radwege entsprechen nicht mehr den aktuellen Regeln oder haben bauliche Mängel. Außerdem führt die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr auf Gehwegen oft zu Konflikten zwischen diesen Verkehrsteilnehmern.

Der erste Schritt in dieser Überprüfung war der Stadtteil Breyell. Hier wurde die Pflicht, Radwege zu benutzen, auf der Lobbericher Straße geprüft, aber letztendlich bestehen bleiben. Der Grund dafür ist die hohe Verkehrsbelastung durch PKW und LKW, die eine Führung des Radverkehrs auf der Straße als nicht zielführend erscheinen lässt. Die Radwege in diesem Bereich sind außerdem in einem guten Zustand und es liegt eine intuitive und sichere Radverkehrsführung vor.

Als nächstes wird der Stadtteil Lobberich überprüft. Dieser Prozess wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Veränderung der Radwegeführung mit baulichen Maßnahmen einhergeht. Die Stadt Nettetal strebt danach, dem Radverkehr ein durchgehendes, zusammenhängendes und sicheres Netz zur Verfügung zu stellen.

Foto: Stadt Nettetal

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