Am 31. Januar 2025 werden die Bescheide über Steuern und sonstige Abgaben für das Jahr 2025 verschickt. In den Bescheiden erfolgt die Grundsteuerfestsetzung erstmalig nach den neuen gesetzlichen Regelungen.
Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entschieden, die vom Land NRW mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze festzusetzen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde in diesem Zusammenhang von 240 Prozent auf 549 Prozent und der der Grundsteuer B von 450 Prozent auf 578 Prozent angehoben.
Die neuen Hebesätze führen dazu, dass sich die Höhe des Steueraufkommens insgesamt nicht verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass sich individuell keine Veränderungen ergeben. Diese hängen von der Wertentwicklung des eigenen Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz im Stadtgebiet ab und sind auf die reformbedingte Neubewertung durch die Finanzverwaltung zurückzuführen.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Diese beiden Bescheide wurden bereits vor einiger Zeit durch das Finanzamt Kempen erlassen. Die Stadt Nettetal hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Sofern Rückfragen oder Einwände zum Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben bestehen, sollte wie folgt unterscheiden werden:
1. Bei Fragen oder Einwänden zu der Feststellung des Grundsteuerwerts oder zu der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird gebeten, sich an das Finanzamt Kempen zu wenden.
Elektronische Kontaktaufnahme:
www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt
Mit den erforderlichen Angaben ist dort die richtige Sachbearbeitung zu finden.
Telefonischer Kontakt:
Grundsteuer-Hotline: 02152/919-1959
2. Bei anderen Fragen oder Einwänden zum Bescheid über Steuern und sonstigen Abgaben, wird gebeten, sich mithilfe der auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Stadt Nettetal zu wenden. Da es erfahrungsgemäß zu vielen Anrufen nach dem Versand der Bescheide kommen wird, wird um etwas Geduld gebeten. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich.
Sofern bereits ein begründeter Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt Kempen eingelegt wurde, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer ist weiterhin an die Stadt Nettetal zu zahlen, sofern das Finanzamt Kempen keine Aussetzung der Vollziehung angeordnet hat.