Leistungen aus der van-der-Upwich-Stiftung können beantragt werden

Veröffentlicht am: 27.09.2024

Leistungen aus der van-der-Upwich-Stiftung können beantragt werden

Bedürftige Lobbericher Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen aus der van-der-Upwich-Stiftung beantragen möchten, können dies in der Zeit vom 17. bis zum 31. Oktober 2024 im Sozialamt im Nettetaler Rathaus bei Melina Deletioglu (Büro 120a) erledigen. Die Antragsannahme erfolgt montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Zur Antragsannahme ist ein aktueller Einkommensnachweis (beispielsweise ein Bescheid über Sozialleistungen oder die letzte Gehaltsabrechnung) mitzubringen, eine Kopie kann vor Ort gemacht werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung entweder telefonisch (02153/898-5009) oder über die Online-Terminvereinbarung (https://tevis.krzn.de/tevisweb240/) wird empfohlen.
 

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Weitere Informationen: www.ct.de