Nahversorgung in Leuth: Planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen

Veröffentlicht am: 24.01.2025

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth beschlossen.

Beide Pläne haben das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung im Stadtteil Leuth zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Westen von Leuth, zwischen dem Ortsrand beziehungsweise der Heerstraße und der Straße Am Sportplatz. 

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