Die Stadt Nettetal beabsichtigt, die 37. Flächennutzungsplanänderung (Windenergiebereich Kaldenkirchener Feld / Heuacker) aufzustellen. Es findet daher vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt werden. Am Donnerstag, 15. Mai 2025, findet dazu um 18 Uhr in der Aula der Städtischen Gesamtschule Nettetal, Von-Waldois-Straße 6, in Nettetal-Breyell eine Bürgerversammlung statt, in der die beabsichtigte Planung anhand von Plankonzepten erläutert und erörtert werden soll. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Das Plangebiet liegt südöstlich von Kaldenkirchen und nordwestlich von Breyell und umfasst eine Fläche von ca. 16 Hektar. Im Umfeld befinden sich die Wohnbebauungen am Schmaxbruch und am Hohlweg im Südosten, die Ortslage Gier im Süden, der südliche Siedlungsrand Kaldenkirchens im Nordwesten, Leutherheide im Nordosten und die Sektion Ritzbruch im Osten. Im Nordosten verläuft zudem die A 61 von Südosten nach Norden. Im Nordwesten verläuft die B 221 und im Süden die „Kölner Straße“ (L 29). Von Südosten nach Nordwesten verläuft außerdem eine Bahntrasse. Ziel der Planung ist die Festlegung eines Windenergiebereiches zur potentiellen Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Grundlagen in einem öffentlichen Verfahren verifiziert werden.
Der Entwurf nebst Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung kann in der Zeit vom 2. Mai bis 2. Juni 2025 einschließlich im Internet unter www.nettetal.de/leben-nettetal/bauen-wohnen-mobilitaet/aktuelle-planungen öffentlich eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, Fachbereich Stadtplanung im Flur vor den Räumen 301 und 302, 2. OG, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bei der Stadt Nettetal, Räume 307, 308, 321 und 322 des Rathauses, als auch per E-Mail an die Adresse stadtplanung@nettetal.de abgegeben werden.