Plakatieren im Stadtgebiet

Veröffentlicht am: 28.07.2025

Verteilerkasten Nettetal Plakatierung

Gute Nachrichten für Werbetreibende in Nettetal: Private Flächen im Stadtgebiet dürfen auch weiter zu Werbezwecken genutzt werden. Das hat die Stadt mit einer kleinen Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Thema Plakatieren noch einmal offiziell klargestellt.

Erster Beigeordneter Andreas Rudolph erklärt: „Privaten Anbietern durften wir nie verbieten, ihr Eigentum als Werbefläche zu nutzen – denken Sie etwa an die Verteilerkästen der Telekom.“ Dennoch ist der Stadt unverändert daran gelegen, dass die gezeigte Werbung positiv ins Stadtbild passt. Entsprechend muss ein Antrag für jedes konkrete Werbevorhaben bei der Stadt gestellt werden.

Viele regionale Firmen, Handwerksbetriebe und Selbständige nutzen die Möglichkeit, ihre Werbung professionell auf privaten Flächen anzubringen. Dabei kommen lichtfeste Folien und Trägerplatten zum Einsatz, die nicht nur gut aussehen, sondern auch dafür sorgen, dass diese Flächen weniger häufig von Graffiti oder Aufklebern betroffen sind.

Wichtig zu wissen: Auf öffentlichen Flächen wie Verkehrszeichen, Laternen, Stromkästen oder Bäumen ist das Anbringen von Flugblättern, Aufklebern oder anderen Werbematerialien verboten – hierauf achtet die Stadt auch weiterhin genau.

 

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