Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen

Veröffentlicht am: 25.04.2025

B-Plan Ka-297

Der Rat der Stadt Nettetal hat am 25. März 2025 den Bebauungsplan Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird mit der dazugehörigen Begründung während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von  8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Lobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in den Räumen 307, 308, 321, 322 und 323 Auskunft erteilt.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten Kaldenkirchens unmittelbar südlich der Autobahn-Anschlussstelle Nettetal-West der A 61 im Industrie- und Gewerbeareal „Nettetal-West“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ wird im Nordwesten eingefasst von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie im weiteren Verlauf von der Autobahn A 61, im Norden von der Zillessen-Allee, im Osten von der Montel-Allee und im Südwesten zunächst von einem Wirtschaftsweg sowie im weiteren Verlauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche perspektivisch gesehen als weitere Gewerbeflächen des Gewerbegebietes Nettetal-West erschlossen werden sollen. Der Geltungsbereich schließt Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans Ka-223 „VeNeTe I“ mit ein.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de