Beglaubigung von Kopien und Unterschriften

Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente?

Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?

Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne im Bürgerservice erfragen.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind.

Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

Testamente und Nachlassangelegenheiten, Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister, Scheidungsurteile etc. können im Bürgerservice nicht beglaubigt werden. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Bei Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

Jede Behörde ist befugt, Kopien von Urkunden, die sie selber ausgestellt hat, zu beglaubigen. Sofern andere Gesetze nicht entgegenstehen, können Beglaubigungen vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Im Bürgerservice dürfen nur Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden.

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung
  • die entsprechenden Kopien des Dokumentes (es können auch kostenpflichtig Kopien im Bürgerservice angefertigt werden -ausschließlich schwarz-weiß Kopien)

Gebühren

  • 4,20 Euro pro Beglaubigung
  • 2,50 Euro pro beglaubigte Unterschrift
  • 0,70 Euro Kopierkosten pro Seite DIN A4
  • 0,90 Euro Kopierkosten pro Seite DIN A3

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de