Fischereischeine

Beantragung eines Fischereischeins

Für die Ausübung der Angelfischerei ist ein behördlicher Angelschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Fischereibehörde erteilt werden kann. Ausnahmen von der Pflicht zur Ablage der Fischerprüfung sind bei Personen zwischen dem zehnten und dem sechzehnten Lebensjahr (Jugendfischereischein) sowie bei Personen, die Aufgrund einer Behinderung die Fischerprüfung nicht ablegen können, möglich.

Mitzubringende Unterlagen:

  • amtliches Ausweisdoument
  • 1 Lichtbild (bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Fischereischeins)
  • Fischerprüfungszeugnis

Antrags- und Bearbeitungsfristen:

Fischereischeine können formlos beantragt werden. Sie werden sofort ausgestellt. Bitte buchen Sie dazu einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.

Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen
Fischereischein (Gültigkeit 1 Jahr) 16,00 €
Fischereischein (Gültigkeit 5 Jahre) 48,00 €
Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr) 16,00 €
Sonderfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr) 16,00 €
Sonderfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre) 48,00 €
Ersatzfischereischein 5,00 €

Fischerprüfung:

Ohne Fischerprüfung darf in Deutschland nicht geangelt werden. Diese Prüfung können alle Interessierten vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde beim Kreis Viersen ablegen.

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Weitere Informationen: www.ct.de