Fundangelegenheiten

Das Fundbüro der Stadt Nettetal

Das Fundbüro ist für die Annahme und Verwaltung von Fundsachen (Wert ab 10 EUR) zuständig.

Sie haben etwas verloren?

Auf dem Online-Portal können Sie abgegebene Fundsachen einsehen und suchen. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass die meisten Fundsachen erst nach mehreren Tagen oder sogar Wochen das Fundbüro erreichen. Eine Nachfrage sollte daher nicht vor Ablauf von mindestens 3 Arbeitstagen erfolgen.

Sollte der Eigentümer bekannt sein, wird dieser unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Fundsachen von Ausländern ohne (erkennbaren) Wohnsitz in Deutschland werden der entprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugesandt.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie etwas finden, können Sie die Fundsache nach Meldung im Bürgerservice bei Ihnen zuhause aufbewahren. Sie haben einen Anspruch auf Finderlohn und den Ersatz der Ihnen entstandenen Aufwendungen. Sollten Sie die Fundsache nicht zuhause aufbewahren können, so bitten wir Sie, diese im Bürgerservice oder bei der Polizei abzugeben. Falls die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wird, haben Sie auf Wunsch ein Recht auf Eigentumserwerb.

Fundsachen online

Auf dem Online-Portal-Fundsachen könne Sie online sowohl Fundsachen melden als auch suchen.

Einheitliche Rufnummer zur Sperrung verlorener EC- und Kreditkarten

In Deutschland steht seit Juli 2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten oder EC Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben.

Rufnummer des Sperrnotrufes: 116 116

Weitere Information erhalten Sie über die Internetseiten des Sperrnotrufes.

Gebühren

Gegenstandswert Gebühren
bis 25,00 Euro gebührenfrei
über 26,00 Euro bis 150,00 Euro 10,00 Euro
über 151,00 Euro bis 500,00 Euro 15,00 Euro
über 501,00 Euro bis 1.000,00 Euro 20,00 Euro
je weitere 500,00 Euro 20,00 Euro

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.)

15,00 Euro

Für Verlustbescheinigungen für Versicherungen über verlorene und nicht wieder aufgefundenen Gegenstände wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de