Gewerbemeldestelle

Die Gewerbemeldestelle ist zu den folgenden Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen:

  • dienstags von 13:30 bis 16:30 Uhr
  • freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich: Zur Online-Terminvergabe

Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen postalisch oder elektronisch an gewerbe@nettetal.de zu richten.

Anzeigepflicht

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist notwendig bei:

  • Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung)
  • Bei Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (zum Beispiel Ausdehnung auf eine andere Warengruppe oder Leistung) oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung)
  • Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde (Gewerbeabmeldung)

Die Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig mit Beginn, Veränderung oder Beendigung zu erstatten.

Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).

Antragsstellung

Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgesehen.

Weitere erforderliche Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien
  • Bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug
  • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll


Gewerbe können vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden. Wer ein Gewerbe an- oder ummeldet, kann darüber hinaus die anfallenden Gebühren elektronisch begleichen. Möglich macht dies die Bezahlfunktion ePayBL: Der Anzeigende erhält nach der Bestätigung des Antrags einen Gebührenbescheid, den er online begleichen muss. Mittels ePayBL stehen dem Nutzer verschiedene Bezahlmöglichkeiten (Kreditkarte, Giropay, PayPal, PayDirect) zur Verfügung.

Die digitalen Gewerbemeldungen können über die Seite www.gewerbe.nrw beantragt werden.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (zum Beispiel: Gaststättengewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.

Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Hier geben die Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle gerne vorab telefonische Auskünfte.

Gebühr

  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
    - für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Personen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
    - für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
    - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
  • Gewerbeabmeldung: Gebührenfrei

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Weitere Informationen: www.ct.de