Sie benötigen eine umfangreichere Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person? Dann können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten. Werden mehr als nur diese Informationen, z. B. zusätzlich noch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt, dann dürfen diese Daten nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z. B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft machen kann.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen, welche sich im Einzelfall unterscheiden können, werden die Melderegisterauskünfte an das Kreisarchiv übergeben und dort vorgehalten. Der Bürgerserivice hilft Ihnen gerne weiter, um im Einzelfall verbindliche Auskünfte über die zuständige Stelle zu erhalten.
Unterlagen
Bitte erklären Sie bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft über das berechtigte Interesse hinaus außerdem:
- Werden die angeforderten Daten für gewerbliche Zwecke genutzt? Wird eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke beantragt, ist der Zweck konkret anzugeben. Dieser muss hinreichend bestimmt sein.
- Werden die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt? Wird eine Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels beantragt, geben Sie bitte an, ob Ihnen eine solche Erklärung vorliegt.
Formen der Antragstellung
- persönlich oder über das Online-Formular
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Gebühren
15,00 Euro
Bearbeitungszeit
Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unser Online-Formular. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihnen die Melderegisterauskunft innerhalb weniger Werktage zugeschickt.
Hinweise
- Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Nettetal gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner sowie die in den letzten fünf Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen.
- Sollten Sie eine Archivauskunft benötigen, finden Sie hier entsprechende Informationen.
- Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.